Hallo zusammen,
ich beziehe seit einigen Monaten ALG2.
Bei Antragsstellung wurden die Vermögenswerte korrekt angegeben, u.a. auch das besagte Aktiendepot.
Da die Aktien nach vielen Jahren im Minus nun vor kurzem endlich wieder im Plus waren, habe ich das Depot aufgelöst.
Es geht um circa 5000 EUR. Insofern wurde durch den Vorgang keine aktuell geltende Vermögensgrenze überschritten, lediglich die "Art" des Vermögens hat sich geändert (EUR statt Aktie).
Somit war meine Annahme auch, dass ich nun "frei" über das Geld verfügen konnte.
Nun steht aber die Weiterbewilligung an und etwaige Änderungen sollten ja logischerweise angezeigt werden.
Gilt dies auch für den eben beschriebenen Sachverhalt? Und wenn ja als was?
Als simple Änderung im Vermögen (EUR statt Aktie) oder als einmaliges Einkommen in Form von Kapitalerträgen?
Sollte letzteres der Fall sein, würde das ja evtl bedeuten, dass man mir das anrechnet und ich womöglich sämtliche Leistungen des Jobcenters der letzten Monate wieder zurück zahlen muss? Und das nur, weil ein bereits bekannter Vermögenswert umgewandelt wurde? Ich bin echt ratlos gerade. :|
Über eine erste Hilfe würde mich freuen. Danke euch & frohe Ostern!