Hallo an alle zusammen,
Es geht um folgende Sache:
Ich war gezwungen, aufgrund der Corona-Pandemie im April 20, Grundsicherung für meine Partnerin und mich zu beantragen. Beide sind wir selbstständig.
5 Monate haben wir die volle Miete und jeweils unsere EUR 389 Regelsatz bekommen. Ab dem 6. und damit letzten Monat des Bewilligungszeitraums hatte nur noch ich selbst den Regelsatz bekommen, aber noch die Zahlung für die ganze Miete!
Meine Partnerin hatte für den letzten Monat deshalb kein Regelsatz mehr erhalten, weil sie ab da ins Rentenalter gefallen ist (über 65).
Nun mußte ich Corona-bedingt letzten Monat (März 21) erneut Hartz beantragen und habe da erwartungsgemäß nur meinen Regelsatz von inzw. EUR 401 bewilligt bekommen, jedoch diesmal nur die Zahlung für die halbe Miete!
Dazu sei gesagt, dass meine Partnerin zwar wieder etwas an Aufträgen zu bearbeiten hat, jedoch diese gerade zur Betriebskostendeckung langen. Dies wurde im Übrigen auch so bei der Antragsstellung (Formular KAS) angegeben.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob das so richtig ist mit dieser jetzt nur halben Mietezahlung?
Vielen Dank für Eure Mühe im Vorraus,
Andre11
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