Zuzahlung zu Medizinischer Leistung - Übernahmefähiger Sonderbedarf

  • Ich bin Schwerbehindert mit GdB 50 aufgrund chronischem Schmerzsyndrom. Unsere Belastungsgrenze (1%) haben wir bezahlt und sind Zuzahlungsbefreit zur Zuzahlung bei Medikamenten. Neulich beim Doc musste ich wieder mal gespritzt werden um meine Beweglichkeit herzustellen sowie Linderung zu erhalten. Mein Hausarzt wies mich daruaf hin das ich zu den Spritzen (Quaddeln) 10€ Eigenanteil zahlen muss. Da ich LWS (Lendenwirbelsäule) sowie HWS (Halswirbelsäule) behandeln lassen musste waren es 20€. Dies ist mehrmals im Monat so. Also ca. 100€ müsste ich von den 171€ die ich erhalte vom JC für die "Medizinische Leistung" tragen. Ein großer Teil für mich. Kann ich auf Antrag Sonderbedarf wegen wiederkehrenden Aufwendungen erhalten? Die Gesundheitskasse prüft schon die Möglichkeit, jedoch bekam ich vorab schon telefonisch mitgeteilt das die das nicht übernehmen müssen! Ich danke vorab schon mal für alle Antworten.

    Badmax

  • Nein, das ist Sache der Krankenkasse, wenn es tatsächlich eine Zuzahlung ist (denn dann bist du eigentlich befreit) oder deine eigene Angelegenheit, wenn es eine Igel-Leistung sein sollte.

  • Vonden Zuzahlungen bei Rezepten bin ich befreit. Das was ich meinte (die Spritzen) sind eine medizinische Leistung und haben mit der Zuzahlung nichts zu tun, aber danke für die Antwort. Ich hege keine großen Hoffnungen das dies von irgend wo erstattet bzw. übernommen wird. Ist nur viel Geld für mich. Schönen Tag wünsche ich allen.

    Badmax

  • Tamar hat Recht.

    Keine SGB II, SGB I Leistung. Das ist Sache der Krankenkasse also SGB V.

  • Das was ich meinte (die Spritzen) sind eine medizinische Leistung und haben mit der Zuzahlung nichts zu tun

    Natürlich. Der Arzt spritzt ein Medikament und für Medikamente ist eigentlich eine Zuzahlung fällig. Was anderes können die 10 Euro eigentlich nicht sein.

    Wenn doch, dann schreibe bitte, was diese 10 Euro sonst sind.

  • Damit ich keine Antwort schuldig bleibe. Habe bei der Gesundheitskasse angefragt und eine Ablehnung erhalten. Beim Jobcenter habe ich einen BEBE- Antrag gestellt, aber so wie ich das hier erfahren habe wird das nix. Somit habe ich wohl keine Chance darauf das ich zum Arzt kann um mich richtig behandeln zu lassen. Bin auf die Spritzen angewiesen die medizinische Leistungen sind! Für Medikamente auf normalen Rezepten bin ich befreit. Chronisches Schmerzsyndrom seit Jahren. 1% Regelung deshalb. Bitte nicht die Zuzahlungsbefreiung mit der Zuzahlung zu medizinischen Leistungen verwechseln. Sind verschiedene Sachen. Gilt auch erst seit diesem Jahr. Wenn man bedenkt das man seine Arbeitsfähigkeit erhalten soll um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen ist das alles für mich nicht nachvollziehbar. Na ja was soll's läuft bei mir immer so. Danke für eure Info's etc.

    Badmax

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