ALG II Antrag - Bedarfsgemeinschaft - Pflegestufe und Fragen

  • Hallo liebe Forumsuserinnen und User

    Es geht um folgendes: Ich bin 60 Jahre und verheiratet und lebe mit meinem Mann zusammen. Ich habe Pflegestufe 3 und außer dem Pflegegeld bekomme ich keine Leistungen. Mein Mann verdient ein normales Gehalt ist aber regelmäßig arbeitslos und damit erlischt jedes Mal die Krankenkassenzugehörigkeit, die ich aber dringend benötige, da auch meine Lebensmittel über die Krankenkasse bezahlt werden.

    Meine Frage ist jetzt stehen mir persönlich Gelder vom Amt zu und / oder eine Versicherung/Absicherung? An wen muss ich mich wenden?


    Mit freundlichen Grüßen

    P.S. Mein Sohn hat für mich getippt

  • Hallo,

    das Jobcenter ist der richtige "Partner" für dich.

    Da dein Mann arbeitsfähig ist (Du nicht so wie es aussieht), seid ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft.

    Ob dein Mann vorrangige Leistungen hat, wie ALG I, prüft dann das Jobcenter.

    Das Jobcenter zahlt dann auch die Krankenkasse.

    Das Pflegegeld ist anrechnungsfrei.

    Also ab zum Amt (Jobcenter) und Antrag stellen! Einfach E-Mail hinschicken, damit die Frist gewahrt ist.

  • Wieso erlischt die Krankenkasse? Bist du nicht familienversichert? Dass die Krankenkasse Lebensmittel bezahlt, wäre mir übrigens neu.

    Wenn ihr nicht genug Einkommen habt, könnt ihr natürlich jederzeit einen Antrag auf ALG2 stellen. Ob der Erfolg haben wird, kann man aus deinen Angaben heraus nicht sagen, da diese zu widersprüchlich sind.

  • Mein Mann verdient um die 1800€ und ich bin über ihn Familienversichert. Wenn es zur Kündigung kommt, dauert es bis die Versicherung wieder greift, da der Antrag ja nicht sofort bewilligt wird. Heißt ich bin häufig für einige Monate nicht versichert, dem würde ich gerne zu vor kommen, in dem ich mich selbst versichere.

    Unerwünschten Link entfernt und bitte unterlassen!

  • @Sacharbeit: ich würde dich bitten, Anfragen erstmal nach Fakten zu hinterfragen. Es bringt niemanden etwas, wenn wegen fehlender Hilfebedürftigkeit überflüssige Anträge gestellt werden. Die Jobcenter haben aufgrund Corona derzeit wirklich genug zu tun!

  • Tamar

    Dazu müsste man vollständig den Fall kennen. Das tut hier niemand. Auch Du nicht. Und fehlende Hilfsbedürftigkeit stellt das Jobcenter fest. Dazu ist es da.

    Ich gebe hier nur Hinweise.

  • Mit etwas mehr an Informationen kann man sehr wohl überschlägig errechnen, ob Leistungen nach dem SGB II in Frage kommen oder es vollkommen abwegig ist.

    Dazu wird kein Jobcenter benötigt. Insoweit nochmals: halte dich mit solchen "Hinweisen" zurück. Es ist nicht das Ziel hier, zu unterstützen, dass Behörden mit unnötigen Anträgen überschwemmt werden.

  • Ein Alg1 Antrag dauert doch keine Monate... Wie ist die sonstige Situation? Lebt ihr zu zweit zur Miete? Oder Eigenheim?

    Leider dauert es tatsächlich immer sehr lange, oft hängt das auch mit den Arbeitgebern zusammen, die erst sehr spät reagieren. Wir leben in einem Eigenheim. Miete zahlen wir nicht mehr.

  • Aber bestimmt keine Monate. Wenn er derzeit 1800 Euro verdient und das Haus abbezahlt ist, sehe ich bei 802 Euro Regelbedarf + Hauskosten nicht, dass da ein Anspruch besteht, da die Hauskosten sicher nicht über 700 Euro im Monat liegen.

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