Liebe Forumsmitglieder,
am 28. Februar bin ich in eine andere Stadt gezogen, um am 1. März eine Stelle anzutreten. Ich habe meinem Jobcenter auch eine Kopie der Einstellungszusage zugeschickt. Zunächst teilte mir das bisher zuständige Jobcenter mit, dass ich für März noch Leistungen nach dem SGBII bekommen würde und danach der SGBII-Bezug enden würde. Dies war auch plausibel, da ich das Gehalt für März erst Ende März erhalte.
Allerdings teilte mir das bisherige Jobcenter zwei Wochen später mit, dass ich in eine andere Stadt gezogen wäre und deshalb die bereits für März 2021 erhaltenen Leistungen zurückzahlen müsste. Meine Fragen wären nun ist das überhaupt zulässig und jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende