Vollstreckungsandrohung trotz Widerspruch

  • ich habe 2014 ALG II bezogen und habe 8 Widersprüche abgegeben,dann habe ich ab Oktober 2014 einen festen Arbeitsplatz bekommen,2017 brauchte ich die Mietbescheinigung aus meiner Akte ,die bis dahin im Archiv lag und nichts bis dahin bearbeitet wurde.2017 bekam ich Post vom Jobcenter ,3 Widersprüche aus 2014 bearbeitet mit dem Ergebnis der Rückforderung.

    Ich Dummkopf habe erneut Widerspruch eingelegt,somit habe ich "die Verjährung gehemmt".

    Ich habe das Amt der Willkür angezeigt,weil von 8 nur 3 Widersprüche nach fast 3 Jahren bearbeitet wurden,aber der Staatsanwalt hat 2019 leider die Ermittlung nicht aufgenommen.

    Aber seit der Anzeige 2019 war Ruhe,gestern nach fast anderthalb Jahr schreiben die mir wieder ich soll zahlen,sonst Vollstreckung!

    Was kann ich noch machen?

    Bitte aussagekräftige Titel schreiben,

    dafür gern die Anleitungen lesen!

  • Geh zum Anwalt, vielleicht kann der noch was retten. Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid ist unzulässig. Anzeige wegen "Willkür" ist absoluter Nonsens. Wenn Anträge und Widersprüche nicht bearbeitet werden, geht man in Untätigkeitsklage beim Sozialgericht und nicht zur Polizei. Das ist keine Straftat!

    Ob die Forderung, die jetzt gemahnt wurde, tatsächlich durch Widerspruch mit aufschiebender Wirkung belegt ist, kann man aus deinen Angaben sowieso nicht ermitteln. Angesichts dessen, was du da fabriziert hast, wird das auch hier niemand ermitteln können.

    Da muss jemand mit Ahnung ran, da Akteneinsicht nehmen kann.

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