Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt :
Das Jobcenter benötigt für die Leistungsfeststellung Einkommensnachweise (Einkommensbescheinigungen sowie Nachweise des Zuflusses (Kontoauszüge)
der letzten 7 Monate von meinem erwachsenen Sohn (28 Jahre) der bereits seit 5 Jahren mit seiner Freundin eine eigene Wohnung hat.
Er ist weder Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft und bezieht keinerlei Leistungen von Jobcenter.
Meines Wissens sind erwachsene Kinder nur bei Bezug von Grundsicherung/Sozialgeld der Eltern unterhaltspflichtig, wenn ihr Einkommen 100.000 Euro/Jahr übersteigt.
Ich dachte bei "normalen" Hartz4 Leistungen nicht. Oder wurden klammheimlich die Regularien geändert, und mein Sohn muss nun für mich aufkommen?
Ich habe beim Jobcenter nachgefragt und bekomme diesbezüglich keine Antwort.
Mein Sohn der nichts mit meiner BG zu schaffen hat, soll nun sein Einkommen offenlegen, ansonsten wird mir angedroht dass davon ausgegangen wird,
dass für mich keinerlei Leistungsanspruch besteht.
Meine Frage : Handelt das Jobcenter gesetzeskonform?
Vielen Dank im Voraus für euer Feedback.
Gruß Gustav