Hallo.
Das JC hat "gemerkt", dass ich ortsabwesend war bevor ich meinen Erstantrag rückwirkend für den ganzen Monat gestellt habe - ich war für ein paar Tage nach Hause gereist. Ich wollte den Antrag zunächst zwei Wochen vor meiner Heimreise stellen, aber im Gespräch erklärte mir die Mitarbeiterin, dass ich die ersten drei Monate nach Antragstellung den Ort nicht verlassen darf. Daraufhin habe ich dann den Antrag nicht gestellt (mit dem Wissen der Mitarbeiterin, die mir zu verstehen gegeben hat, dass ich dem Jobcenter vor Leistungsbewilligung ja keine Rechenschaft schuldig bin) und habe das dann zwei Wochen später nachgeholt. Das kreidet mir das JC jetzt an. Nach meinem Verständnis unterliege ich keiner Ortsanwesenheitspflicht, solange ich noch keinen Antrag gestellt habe. Wie sind da meine Rechte?
Dazu noch eine grundsätzliche Frage: Darf Leistungskürzung bzw. -rückzahlung sich auch auf Miete beziehen? Denn die Miete, die ich zahle, ist ja fix, ob ich jetzt ortsabwesend bin oder nicht. Dass der Regelbedarf in bestimmten Fällen verringert wird, kann ich ja verstehen, aber bei der Miete macht das weniger Sinn, die muss ich ja in jedem Fall zahlen.
Hoffentlich liege ich da nicht allzu falsch.