Einmalzahlung aus Anlass der CORVID-19-Pandemie in Höhe von 150 Euro für erwachsene
Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme
Alles anzeigenErwachsene Leistungsberechtigte, die im Mai 2021 einen Anspruch auf
Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme haben, erhalten
eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro.
Dies gilt für Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
nach dem SGB II erhalten ebenso wie für Personen, die Hilfe zum
Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Dritten und Vierten Kapitel
des SGB XII erhalten.
Auch Leistungsberechtigte nach dem BVG, die ergänzende Hilfe zum
Lebensunterhalt als fürsorgerische Leistung der Sozialen Entschädigung
beziehen, und nach dem AsylbLG erhalten die Einmalzahlung (vgl. § 70 SGB II;
§ 144 SGB XII; § 88d BVG; § 3 Absatz 6 AsylbLG).
Damit wird ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum geschaffen, um
etwaige, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehende, zusätzliche
oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.
Der Zuschlag muss nicht separat beantragt werden.