Hallo,
ich habe jüngst Leistungen nach dem SGB II beantragt.
Ich leiste monatlich Kindesunterhalt an die Kindsmutter.
Die Höhe des Unterhaltes wurde seinerzeit per Bescheid von der Unterhaltsüberprüfung des Jobcenters festgestellt, bei dem ich nun auch den Antrag stelle.
Man möchte gib mir nun einen Unterhaltstitel haben, um den zu zahlenden Unterhalt vom Einkommen abzusetzen.
Ich habe daher auf den Bescheid des Jobcenters im Rahmen der Unterhaltsprüfung und dessen Titelfunktion hingewiesen.
Der zuständige Sachbearbeiter war da nun nicht so überzeugt von, dass es sich bei dem Bescheid demnach um einen Unterhaltstitel handelt und will dies nun prüfen.
Liege ich denn etwa falsch?