Servus,
es gibt ja die Nahtlosigkeitsregelung for ALG I und Grundversorgung bei ALG II
Ich habe durch die Dauer meiner Erkrankung aber keinen Anspruch.
Wie mir zu Ohren kam, kann ich eine Grundsicherung beantragen, die ja, wenn ich richtig informiert bin, aufstockt.
Wie ist das aber wenn der Antrag für EMR noch läuft?
Kann ich dennoch bis zum Entscheid Grundsicherung bekommen?
Liebe Grüße
Jan