Grundsicherung bei Erwerbsminderung wenn EMR Antrag noch bearbeitet wird

  • Servus,

    es gibt ja die Nahtlosigkeitsregelung for ALG I und Grundversorgung bei ALG II

    Ich habe durch die Dauer meiner Erkrankung aber keinen Anspruch.

    Wie mir zu Ohren kam, kann ich eine Grundsicherung beantragen, die ja, wenn ich richtig informiert bin, aufstockt.

    Wie ist das aber wenn der Antrag für EMR noch läuft?

    Kann ich dennoch bis zum Entscheid Grundsicherung bekommen?

    Liebe Grüße

    Jan

  • Das Jobcenter hat mir die Tür gewiesen, weil ich 0 Stunden angegeben habe.

    Ich würde, wenn ich könnte gerne arbeiten, aber durch meine Erkrankung kann man nie sagen, ob, wann und wieviel ich leisten kann.


    Hat sich erledigt.

    Ich habe gerade mit der VdK telefoniert. Da ist kein Blumentopf zu gewinnen

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

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