Hallo an die Experten,
Mitte Mai habe ich meine letzte Examensprüfung (mündlich). Das Ergebnis für die mündliche Prüfung wird ja direkt im Anschluss mitgeteilt. Mein Referendariat (Studium Lehramt) beginnt erst im Januar 2022.
Für den Monat Mai wird mir der zustehende Unterhalt noch gezahlt. Mein Vater ist nun der Meinung, dass mir ab Juni kein Unterhalt mehr zusteht, da die Voraussetzungen für die Unterhaltszahlungen (Beendigung einer Berufsaufbildung/Studium) nicht mehr vorliegen.
Könnte ich somit für den Zeitraum Juni bis Dezember ALG II beantragen?
Nach dem letzten mündlichen Examen muss ich jedoch noch meine Zulassungsarbeit fertigstellen und einreichen.
Über einen Bekannten, der wieder jemanden kennt der beim Arbeitsamt/Jobcenter beschäftigt ist, wurde mir ausgerichtet, dass Arbeitslosengeld II erst beantragt werden kann, wenn ich meine Exmatrikulation erhalten habe. Dies wäre dann ja erst möglich, wenn ich meine Zulassungsarbeit eingereicht habe.
Allerdings habe ich auch schon gehört, dass ALG II auch schon vor der Exmatrikulation bezogen werden kann.
Danke mal für die Antworten.