Gleichzeitiger Bezug von ALG II des einen Partners und Rente sowie
Erwerbseinkommen des anderen Partners in einer BG , dürfen Freibeträge
aus Mischeinkünften verrechnet werden?
Hallo,
in einem Bescheid vom 09.2020 werden Einkommen des einen Partners (rd. 400€ Brutto) von zwei Monaten (eine Nachzahlung von 140 € aus dem Vormonat) bezogen und darauf diverse Abzüge - aber weniger als 100 € - einerseits und eine Rente von ca. 500 € mit einem resultierenden "zu berücksichtigenden Gesamteinkommen" von ca. 720 € dem Gesamtbedarf von ca. 800 € (zu zweit) gegengerechnet mit dem Ergebnis eines Anspruches von rund 80€ ALG II für den anderen Partner.
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Muss also der Grundabsetzungsbetrag zweimal, das heißt also 200 € im betreffenden Bescheid berücksichtigt werden?
Die Rente(500 €) wird ebenfalls in voller Höhe zum Gesamteinkommen zugerechnet.
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Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist eure Sichtweise?
Dürfen Freibeträge aus "MIscheinkünften" verrechnet werden? Und wenn ja, wieso wird die Rente trotzdem voll berechnet?
Freundliche Grüße an alle, die mit ähnlichem konfrontiert sind. Wieso gibt es keinen offiziellen HARTZ IV Rechner; Steuern sind komplizierter, da geht es.
Titel Korrektur, zu lang.