Hallo
und sorry, sollte das Thema schon woanders erstellt worden sein, ich bin neu, habe nichts gefunden.
Ich beziehe seit November 2019 ALG II, durfte davon allerdings 10 Monate nicht arbeiten wg. Reha Massnahme. Auf kursnet habe ich zwei Umschulungs/Fortbildungsmassnahmen gefunden, die ich sehr gerne machen würde, meine Beraterin ist darauf jedoch nicht ansatzweise eingegangen sondern möchte mich jetzt in einen 1€ Job "wegvermitteln". Mir ist klar, dass praktisch kein Budget für teure Umschulungen vorhanden ist etc. pp., aber die Argumentation, mit der mir diese Stelle vermittelt werden soll, ist sehr fadenscheinig (sie haben ja keine Arbeitszeugnisse - ich war 14 Jahre selbstständig....etc. pp). Nun meine Frage - so wie ich den §16 verstehe, haben EINGLIEDERUNGS Massnahmen, die die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern, Vorrang vor 1€ Jobs. Darf das JC das ignorieren und nach 7 Monaten Bezug eine Umschulung (ohne echte Begründung) verweigern und einen 1.€ Job "anordnen"? Vielen Dank, und nein, ich werde das schon machen, nur erschliesst mich hier der Sinn nicht...:-)