Hallo,
ich habe folgende Frage: meine erwachsene Tochter wird ab August eine Ausbildung beginnen und hat dabei Anspruch auf SchülerBafög. Da dies nicht sehr hoch sein wird, möchte sie versuchen zusätzlich Harzt 4 zu beantragen. Für die Ausbildung muss sie sich jetzt einen Laptop anschaffen (online Unterricht wegen Corona) und ein neue Brille steht auch an, vielleicht noch weitere schulrelevante kleinere Dinge. Sie Besitz ein kleineres Sparguthaben , ca 5500 Euro, welches sie jetzt kündigt, um diese Gegenstände anzuschaffen. Die Kündigung beträgt 3 Monate, heisst sie kommt er nach Beginn der Ausbildung an das Geld. Geplant ist nun, dass ich (Mutter) ihr das Geld leihe und sie es mir unmittelbar nachdem das Geld in 3 Monaten frei wird, zurückzahlt. Dieser Zeitpunkt wäre im August und damit bereits im fiktiven Harzt 4 Bezug. Klar ist uns , dass sie nur einen Teil des Sparguthabens als Schonvermögen behalten darf(150 Euro pro Lebenalter) und der Rest auf den Harzt 4 Bezug angerechnet würde. Wir fragen uns nun also, ob das Sozialamt es gestattet, dass sie mit einem Teil des freiwerdenden Geldes erstmal ihre Schulden bei mir begleicht und dann geschaut wird , welches Vermögen übrig ist und somit Harzt 4 relevant ist. Oder kann es sein, dass sie die Rückzahlung an mich nicht akzeptieren ? Für die Ausbildung muss sie jetzt bestimmte Dinge anschaffen, wo sie noch nicht über ihr Sparguthaben verfügen kann...
Es wäre wunderbar wenn jemand Rat wüßte
Einen Nachtrag habe ich noch: oder greift die Aussetzung der Vermögensprüfung wegen Corona? Wie genau ist dass zu verstehen...wird dann nicht nach dem Ablauf dieser Corona Schonfrist rückwirkend geprüft und meine Tochter müsste belegen warum sie zuerst mir die Schulden zurückgezahlt hat?
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