ALG II Aufstockung - Elterngeld - Nachzahlung wie nachträglich berechnet

  • Eimen wunderschönen guten Abend an alle. Ich habe ein Problem mit dem Jobcenter.

    Zu meiner Situation Würfel. Ich habe vom 24.08 bis 23.09 Elterngeld in Höhe von 150 € am 14.09 überwiesen bekommen. Des weiteren habe ich am 28.09 Elterngeld in Höhe von 580 € für den Zeitraum vom 24.09 bis zum 23.10 überwiesen bekommen Am 26.10 das nächste usw.....

    Antrag auf Hartz 4 Aufstockung habe ich ab dem 24.09 gestellt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen dass ich ja eine Nachzahlung für August und September am 14.09 und 28.09 erhalten habe und somit mein Hartz IV aufstockungsgeld komplett für den Oktober zurückzahlen muss.

    Bei der Berechnung für den Oktober ist aber das Elterngeld bereits berechnet worden.

    In dem Schreiben heißt es" Nachzahlungen von in der Regel monatlich erbrachten Leistungen sind grundsätzlich in dem Monat anzurechnen in dem sie zufließen. Da die Leistungen für den Monat September jedoch beim Zuflusszeitpunkt bereits erbracht wurden sind sie im Folgemonat Oktober anzurechnen".

    Wie kann ich das verstehen? Mir wurde doch gar nichts nachgezahlt und außerdem bin ich doch erst seit 24.09 beim Jobcenter gemeldet gewesen warum wird mir Geld das am 14.09 ausgezahlt worden ist berechnet mein erstes Geld vom Jobcenter habe ich Ende September für den Oktober bekommen.

    Titel Korrektur

  • Ein Antrag wirkt immer auf den Ersten des Monats zurück, also zum 1.9. Demnach ist auch alles, was dir ab 1.9. zufließt, Einkommen. Da du zweimal in einem Monat Elterngeld bekommen hast, dürfte eine Zahlung eine Nachzahlung sein, denn normalerweise gibt es Elterngeld nunmal nur einmal pro Monat.

  • Aber wenn der Antrag immer auf den ersten zurückläuft müsste ich doch aber auch für den ganzen Monat Geld bekommen. Ich habe ja für den September überhaupt nichts bekommen habe meinen ersten Bescheid für den Oktober bekommen. Die eine Zahlung von 150 € kam drei Wochen später als geplant. Also wäre es nur diese eine Nachzahlung das andere ist ja keine Nachzahlung sondern mein Elterngeld das auch an dem Tag ausgezahlt werden sollte. Aber es werden mir beide Beträge als Einkommen berechnet für Oktober


    ich habe jetzt noch mal in meinen Unterlagen geschaut ich habe für den September die 10 Tage 350 € bekommen vom Jobcenter. Könnte ja verstehen dass ich diese zurückzahlen muss dass ich eventuell dort zu viel bekommen habe obwohl ich sofort vor der Berechnung noch meinen Elterngeldbescheid abgegeben habe. Wenn ich mein termingerechtes Elterngeld im September ausgezahlt bekomme warum wird es mir als Nachzahlung berechnet? Oder gar für den Oktober gerechnet ? Wenn der ganze Monat September zählen würde wären es ja nur die 150 € die ich als Nachzahlung bekommen hätte.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Also wenn, dann sind maximal die 150 Euro eine Nachzahlung. Die 580 im September sind laufendes Elterngeld. Aber überzahlt bist du dann trotzdem, ob nun nur im Oktober oder September und Oktober. Dürfte von der Höhe her keine Auswirkungen haben.

  • Ich habe im September nur für 10 Tage Geld vom Jobcenter erhalten und nicht den ganzen September. Sie wollen das Geld aber nicht als laufende Kosten akzeptieren sondern die beiden als Nachzahlung und für Oktober buchen. Somit müsste ich ja den kompletten Oktober zurückzahlen das sind ja 30 Tage und nicht nur den September wo ich 10 Tage Geld bekommen habe. Wenn ich für September das Geld zurückzahlen müsste für die zehn Tage könnte ich das noch verstehen aber sie wollen ja das Dreifache zurück

  • Ein Antrag wirkt immer auf den ersten des Monats zurück. Das mit den 10 Tagen kann also so nicht stimmen, es sei denn, es gibt Gründe, dass ein Anspruch tatsächlich erst ab einem bestimmten Zeitpunkt bestehen (Haftentlassung, Einreise aus dem Ausland, Trennung...)

    Den Bescheid für September würde ich daher gern sehen.

  • Das ist der Berechnungsbogen, nicht der Bescheid. Was war denn vor dem 20.9.? Hast du da noch woanders gewohnt? Oder mit dem Kindesvater zusammen? Irgendeinen Grund müsste es ja geben, dass kein Anspruch vom 1.9. bis 19.9. bestand.

    Was sind das für 2 weitere Personen, die gar kein Einkommen haben, noch nichtmal Kindergeld? Der Kindergeldüberhang von dem Kind mit Kindergeld wurde nicht auf dich übertragen, eigentlich bist du schon dadurch im September überzahlt. Was aber nicht deine Schuld ist...

  • Doch das sind meine Kinder die aber nicht bei mir komplett wohnen nur 12 Tage im Monat... Der Vater erhält das Kindergeld für zwei Kinder. Vor dem 20. 09 habe ich Mutterschaftsgeld bekommen. Dass ich dann für September überbezahlt bin verstehe ich ja deshalb ist es eigentlich doch sinnvoll dass ich den September zurück zahle und nicht den kompletten Oktober das macht natürlich fast 400 € aus

  • Da stimmt was nicht. ALG2 hätte ab dem 1.9. berechnet werden müssen. Bei Wechselmodell muss der Vater Unterhalt zahlen. Am besten, du gehst mal zu einer Rechtsberatung vor Ort.

  • ja tut es aber nicht und es würde auch nur Ärger geben indem Vater ich bin froh dass das einigermaßen so geklärt ist mit ihm. Es geht mir um die Nachzahlung nicht um irgendwelchen Unterhalt

  • Ich habe bereits geschrieben, dass da anscheinend so einiges nicht stimmt. Dazu bräuchte man aber wahrscheinlich Akteneinsicht, deshalb solltest du vor Ort eine Rechtsberatung aufsuchen.

    Dass es dir nicht um Unterhalt geht, ist mir klar. Das Jobcenter muss aber trotzdem seinen Job machen und dazu würde die Geltendmachung von Unterhalt nunmal gehören. Falls, das mal auffällt, wird man auch nicht fragen, ob dir das gefällt oder nicht.

  • ja ich bekomme ja nur anteilmäßig die Tage bezahlt für meine beiden großen Kinder und nicht mal in der Berechnung für die Miete sind sie also könnten sie auch nachträglich nicht mal Unterhalt von meinem Ex-Mann holen.

  • Er hat ja überhaupt keine Schreiben bekommen und wie gesagt sie zahlen ja nichtmal was für die 2 Kinder. Aktuell für den großen 18€ und den mittleren ca 40 €....

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