Hallo Leute!
Meine Frage lautet: Ist es rechtens, das die Rechtshilfebelehrung des JC nicht vollständig ist? Ich wohne in Berlin und es fehlt immer der § 65 Grenzen der Mitwirkung.
Hier informiert das JC ganz offensichtlich einseitig zu seinen Gunsten und enthält mir Hinweise auf meine Rechte vor.
LG
Ungerecht