ALG II - Kosten der Unterkunft - Eigentum Haus und Fragen

  • Moin in die Runde,

    ich bin Neu hier und habe mal eine Nachfrage.

    Zur Situation:

    Am Pfingstwochenende war ich bei einer guten Freundin. Diese ist jetzt nach über 7 Jahren Beziehung überraschend für mich in Trennung. Sie wohnt in einem Haus mit ca. 100qm und 700,-€ Warmmiete exkl. Heizung und Strom. Sie erhält derzeit noch ALG I und fällt, so wie es aussieht zum 01. Juli in ALG II. Ihr Freund zieht genau zu diesem Datum aus so dass Sie nun Angst hat trotz evtl. Zuschusses für die KdU das Haus nicht halten zu können und ebenfalls ausziehen zu müssen. Sie wäre dann alleine ohne Kinder und möchte, wenn es irgendwie möglich ist, das Haus halten und nicht ausziehen müssen.

    Nun habe ich etwas recherchiert und bin auf diese Seite gestoßen.

    Nun die eigentliche Frage:

    Im Artikel auf der Seite wird das Schutzpaket III der Bundesregierung zur Coronakrise vorgestellt und es ist, so wie ich es sehe auch im April verabschiedet worden. Verstehe ich das jetzt richtig, das die "tatsächliche" Höhe der Miete (also die gesamte Miete) für das Haus bis Ende des Jahres in voller Höhe übernommen wird, unabhängig von der Größe des Hauses, und eben nicht nur anteilig. Oder gibt es dort auch Stolpersteine die man auf den ersten Blick nicht sieht und dann beim Jobcenter eine böse Überraschung erlebt so dass Sie sich doch schnellstens nach etwas anderem umsieht was nicht einfach ist- einen gemeinsamen langjährigen Haushalt in 50qm zu stopfen.

    Ihr würde dieses Schutzpaket tatsächlich sehr helfen wenn es so ist wie ich hoffe da Sie zum 01.01.22 für einen im Job ausscheidenden Angestellten bei einer befreundeten Unternehmerin anfangen kann.

    Ich frage jetzt deshalb weil mich manche Beiträge etwas irritieren bei denen das Jobcenter die KdU ganz oder teilweise abgelehnt hat was aber ja nach diesem Schutzpaket eigentlich nicht sein dürfte.

    Wäre klasse fundierte Antworten zu bekommen, ich habe zwar die Suchfunktion genutzt aber nicht wirklich etwas zu diesem Umstand gefunden. Sollte so ein Thema bereits existieren bitte ich mir dies unter dem Hinweis des Links nach zu sehen :)

    Viele Grüße aus dem Norden

    Cabrio

  • Auch ohne Corona Schutzpaket müsste das JC erstmal eine Kostensenkungsaufforderung versenden und für 6 Monate die volle Miete berücksichtigen. Momentan hat sie durch Corona das Glück, dass die Frist mindestens 1 Jahr beträgt.

    Abschließend noch eine Anmerkung unabhängig vom SGB II und Corona: der Hausrat wird sich doch durch die Trennung verkleinern. Und 100qm sind doch auf Dauer für eine Person echt zuviel. A) vom Preis und B) ist man ja nur noch mit Putzen beschäftigt.

  • Ja gut das ist natürlich Ihre Entscheidung. Sie ist 54 Jahre und da sammelt sich schon etwas an. Ob nun Mobiliar und was weiß ich nicht noch alles. Das müsste dann ja alles veräußert werden um überhaupt mit dem Platz klar zu kommen. Ist ja Ihre Entscheidung die ich allerdings nachvollziehen kann. Und- ich glaube nicht dass Sie für die Ewigkeit Single bleibt ;)

    Wichtig wäre echt das zunächst einmal die Miete in voller Höhe übernommen wird und ab Januar 22 erledigt es sich eh von alleine :)

    Ich lese jetzt heraus das dem so ist mit der Mietübernahme oder!?

  • Moin Tamar,

    kleines Update von mir. Das JC redet bei Ihr von 6 Monaten, also bis Ende des Jahres und hat, so wie ich es verstanden habe, Sie bereits jetzt dazu aufgefordert sich etwas anderes zu suchen. Also weit von dem entfernt was du meintest. Ich hatte es jetzt auch so verstanden dass die Miete zunächst bis Ende des Jahres in voller Höhe gezahlt wird und erst dann die Aufforderung nach etwas anderem kommt incl. der 6 Monatsfrist ab 01.22. Kann es sein dass das JC versucht Sie etwas zu übertölpeln?

    Viele Grüße

    Cabrio

  • Dann einfach das JC auf die Gesetzesnorm des § 67 Abs 3 SGB II verweisen, dass derzeit bis 31.12.2021 keine Kostensenkungsaufforderungen greifen und abwarten, was von dort geantwortet wird.

  • Danke, werde ich so weiter geben und hier berichten. Ich habe das Gefühl das der JC es erst mal versucht um zu schauen ob Gegenwind kommt. Gerade bei dem JC das für Sie zuständig ist. Hier hört man im Bekanntenkreis des Öfteren solche Storys.... was daran stimmt kann ich allerdings nicht beurteilen.

  • Moin,

    kleines Update von mir. Es ist alles in voller Höhe bewilligt worden. Dabei ein Merkblatt zur Kostensenkung. Meine Bekannte hat dann auf mein Anraten hin in einem Schreiben darauf hin gewiesen dass Sie das Merkblatt zur Kenntnis genommen hat und aber auf den §en 67 Abs 3 SGB I verweist.

    Bisher gibt es keine Probleme ;)

    Eine Frage schließt sich für mich noch an. Da ich davon ausgehe das meine Bekannte in naher Zukunft auch Heizkostenzuschuss beantragen will (Sie fragte mich ob die ginge) stellt sich für mich die Frage ob dieser jetzt auch dem Schutzpaket unterliegt und dieser auf Grundlage der tatsächlichen Wohnungsgröße berechnet wird oder unterliegt er dem nicht und er wird dann auf die höchst zulässige Wohnungsgröße berechnet. Ich finde dazu im Netz nichts.

    Da sich bisher nur Tamar eingeklinkt hat frage ich dich direkt, kannst du dies beantworten?

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende wünsche ich...

  • Ja Heizöl....das wird ja eigentlich mit 50qm für eine Person berechnet nun hat das Haus aber ja 100qm und durch das Schutzpaket ist dies ja auch derzeit gedeckelt. Die Frage ist nun eben wie wird das mit dem Öl berechnet... auf die "tatsächlichen" 100qm wegen Corona oder auf die höchstzulässigen 50qm.

  • Danke, worauf würdest du dich da berufen so dass ich das mal recherchieren kann?

    Ich wünsche dir ein schönes Wochenende und nochmal Danke für die schnellen Antworten- ist ja nicht selbstverständlich ;)

  • Ja denke ich auch, dort ist unter Abs. 3 explizit die Rede von den Heizkosten. Ich werde berichten. :)

  • Einen schönen guten Morgen,

    ich war nun gestern Abend bei Ihr und muss mal berichten was das Amt mit Ihr gemacht hat. Ich habe mir mal alle Bescheide von Ihr angeschaut und siehe da, im ersten Bewilligungsbescheid hat man den Startpunkt für ALG2 mal eben um eine Woche verschoben. Sie hatte den Antrag Mitte Juni abgegeben und hätte nach Ablauf von ALG I ab dem 25.06. ALG II bekommen müssen. Gleich einen Tag nach dem Sie die Anträge Online übermittelt hat rief ein Mitarbeiter des Job Centers an und ging alle Daten mit Ihr durch, er meinte dann der Einfachheit halber würde er den 01.07. als ALG II Start eintragen wobei Sie sich nichts gedacht hat. Sie hat diesem Bewilligungsbescheid dann auch nicht widersprochen.

    Ich hingegen habe Ihr jetzt erklärt das m.M.n. das Amt dies nicht der Einfachheit gemacht hat sondern um Geld in der Zukunft zu sparen. Meine These, und man möge mich berichtigen wenn es Blödsinn ist, ist einfach... hätte man das korrekte Datum eingetragen wäre der neue Bewilligungsbescheid am 25.12. fällig gewesen was bedeutet das Sie noch einmal für ein weiteres halbes Jahr von dem Corona Schutzpaket profitiert hätte. Mit dem verschobenen Datum endet der Bescheid am 31.12. und siehe da.... es greift dann kein Schutzpaket mehr (Stand heute).

    Ich finde so ein Vorgehen schon fast Bauernfängerei und einfach Unanständig!

    Sie hat mit Datum vom 08.07. einen Änderungsbescheid bekommen hierauf hin haben wir gestern noch per Fax widersprochen und das Startdatum moniert und das Amt aufgefordert dies zu korrigieren und den 25.06. ein zu tragen.

    Bin mal gespannt was jetzt passiert oder ob das Amt sich auf den ersten Bewilligungsbescheid beruft gegen den kein Widerspruch eingelegt wurde und daher verfristet ist. Ich würde fast dafür wetten dass so etwas kommt.

    Hier die Frage- wäre dies korrekt oder hebt ein Änderungsbescheid alle vorherigen Bescheide auf so dass Sie Glück haben könnte?

    Mir ist tatsächlich kein Amt bekannt welches der "Einfachheit" halber dazu rät eine Woche Fehlzeit in Kauf zu nehmen obwohl es keine Gründe dafür gibt (Antrag rechtzeitig und vollständig abgegeben) außer der Hinterhältigkeit des Amtes mit Blick auf dem 31.12.

    Viele Grüße :)

  • Wenn das Alg1 im Juni so hoch war, dass es den Bedarf gedeckt hat, was sehr oft so ist, wenn Alg1 noch für einen großen Teil des Monats zusteht, hatte sie schlicht keinen Anspruch und durch den Beginn einen Monat später muss sie auch erst einen Monat später wieder einen neuen Antrag stellen. Außerdem hat ihr Freund im Juni noch bei ihr gewohnt. ALG2 beginnt nicht einfach im Anschluss. Deine Meinung ist falsch und du solltest dich erstmal informieren, ehe du sowas von dir gibst.

    Das Gleiche mit dem "Schutzpaket". Die Coronaregeln gelten bis 31.12. Natürlich greifen die.

    Bin mal gespannt was jetzt passiert oder ob das Amt sich auf den ersten Bewilligungsbescheid beruft gegen den kein Widerspruch eingelegt wurde und daher verfristet ist. Ich würde fast dafür wetten dass so etwas kommt.

    Und das vollkommen zu Recht. Der Änderungsbescheid ändert kein Beginndatum, so dass der Widerspruch mit der Begründung unzulässig ist. Außerdem hat sie, wenn tatsächlich rechnerisch ein Anspruch bestanden

    Mir ist tatsächlich kein Amt bekannt welches der "Einfachheit" halber dazu rät eine Woche Fehlzeit in Kauf zu nehmen obwohl es keine Gründe dafür gibt (Antrag rechtzeitig und vollständig abgegeben) außer der Hinterhältigkeit des Amtes mit Blick auf dem 31.12.

    Ganz ehrlich? Schraub mal einen Gang zurück mit den Vorwürfen. Du hast keine Ahnung und wirfst hier gleich mit solchen Frechheiten um dich! Wenn du es genau wissen willst, schreib, was sie für einen kalendertäglichen Alg1 Anspruch hatte. Dann sehen wir, was stimmt.

  • Am Ende steht jetzt eine Woche im Raum in der Sie genau genommen nicht mal Kranken- und Rentenversichert war oder sehe ich da irgendetwas falsch? Deshalb musst du mich hier aber nicht so angehen. Es macht für mich, ja ich habe keine Ahnung weshalb ich in diesem Forum bin, keinen logischen Sinn wenn ALG I am 24.06. ausläuft, die Agentur darauf hinweist rechtzeitig einen Antrag auf ALG II zu stellen damit keine Leer/Fehlzeiten entstehen, dann aber das Jobcenter sagt "ach auf die eine Woche kommt es nicht an" welchen Sinn macht es. Und es geht hier ja nicht um die Leistung noch ggf. vom Restjuni fehlen könnte was ich auch nicht glaube sondern m.M.n. genau um meinen beschriebenen Verdacht. Das ist nicht frech sondern liegt nur Nahe weil es einfach keine andere logische Erklärung gibt.


    .... und durch den Beginn einen Monat später muss sie auch erst einen Monat später wieder einen neuen Antrag stellen. ...

    ...genau deshalb ist das Schutzpaket dann ausgelaufen. Wäre hier der tatsächlich Übergang ins ALG II am 25.06. notiert würde der Nachfolgeantrag ab dem 26.12. bewilligt werden müssen- unter dem Dach des Schutzpaketes.

    ...Das Gleiche mit dem "Schutzpaket". Die Coronaregeln gelten bis 31.12. Natürlich greifen die...

    ...genauso ist es. Und die Nachfolgebewilligung wäre dann ab dem 01.01.22 fällig- OHNE Schutzpaket.

    Ganz ehrlich? Schraub mal einen Gang zurück mit den Vorwürfen. Du hast keine Ahnung und wirfst hier gleich mit solchen Frechheiten um dich! ...

    Dann gebe mir doch bitte mal eine logische Erklärung aus welchem Grund man jetzt den Zeitraum vom 25.06. - 30.06. einfach ausblendet. Und noch mal, es geht nicht darum ob für diese Woche ALG II Leistungsanspruch besteht, ich sage ja, das glaube ich auch nicht sondern wo ist Sie Krankenversichert... wo ist Sie Rentenversichert.... nirgends obwohl alles rechtzeitig in Gänze eingereicht wurde.

    Hinweise auf die Gesetzgebung sind keine Angriffe.

    Subjektives Empfinden aufgrund von Unkenntnis

    der Gesetzgebung. Bitte sachlich bleiben!

  • Solche Bezeichnungen wie "Hinterhältigkeit" oder "Bauernfängerei" und "unanständig" sind eine Frechheit. Oder redest du so z. B. auch über einen Arzt, der entschieden hat, dass er nicht heute, sondern erst in einer Woche operiert und dafür sicher gute Gründe hat, obwohl du von Medizin keine Ahnung hast?!

    Wenn sie im Juni wegen der Höhe des restlichen Arbeitslosengeldes keinen Anspruch hatte, hätte es für den Monat eine Ablehnung gegeben und dann nur eine Bewilligung für 5 Monate, so dass sie sich einen Monat früher wieder um die Weiterbewilligung kümmern müsste. Das hat der Mitarbeiter des Jobcenters offenbar gesehen und ihr daher zur Antragstellung ab Juli geraten. Hätte er nicht machen müssen, hätte sie eben einen Monat früher wieder die Laufereien.

    Was du, der keine Ahnung von den Sozialgesetzbüchern hat, für logisch erachtest, hat allenfalls Stammtischniveau.

    Wie hoch war denn nun das Alg1? Wurde eigentlich der Freund, der genau zu dem Zeitpunkt ausgezogen ist, wo er mit seinem Einkommen für sie hätte aufkommen müssen, noch mit im Mietvertrag? Du bist nicht zufällig dieser Freund?

  • Solche Bezeichnungen wie "Hinterhältigkeit" oder "Bauernfängerei" und "unanständig" sind eine Frechheit. Oder redest du so z. B. auch über einen Arzt, der entschieden hat, dass er nicht heute, sondern erst in einer Woche operiert und dafür sicher gute Gründe hat, obwohl du von Medizin keine Ahnung hast?!

    Der Vergleich hinkt ja mal so richtig! Gerade das Jobcenter guckt sehr sehr genau auf Fristen und Zeiten, jetzt auf einmal kommt es auf eine Woche nicht an!? Dann sag ich es jetzt noch mal durch die Blume... Nachtigall ik hör dir trapsen...

    Wenn sie im Juni wegen der Höhe des restlichen Arbeitslosengeldes keinen Anspruch hatte, hätte es für den Monat eine Ablehnung gegeben und dann nur eine Bewilligung für 5 Monate, so dass sie sich einen Monat früher wieder um die Weiterbewilligung kümmern müsste. Das hat der Mitarbeiter des Jobcenters offenbar gesehen und ihr daher zur Antragstellung ab Juli geraten. Hätte er nicht machen müssen, hätte sie eben einen Monat früher wieder die Laufereien.

    Exakt! Und das wäre in Ihrem Sinne weil Sie dann noch mal unter das Schutzpaket gefallen wäre. Wie du sagst, das hat der Mitarbeiter wohl erkannt und Ihr zu Juli geraten....

    Wie hoch war denn nun das Alg1? ........... Du bist nicht zufällig dieser Freund?

    Das weiß ich nicht, ist auch zweitrangig weil es hierauf nicht ankommt. Du hast es selber beschrieben, Sie hätte dann ggf. keine Leistung erhalten wäre aber versichert gewesen. und Nein ich bin nicht der Ex!

    ....

    Dann gebe mir doch bitte mal eine logische Erklärung aus welchem Grund man jetzt den Zeitraum vom 25.06. - 30.06. einfach ausblendet.

    Hierauf hast du nun leider keine Antwort gegeben....

    Solche Bezeichnungen wie "Hinterhältigkeit" oder "Bauernfängerei" und "unanständig" sind eine Frechheit.

    Ist OK, ich nehme die Ausdrucksweise zurück aber der Verdacht bleibt- Sorry.

    Bitte Forenregel 1 Ton beachten und sachlich bleiben!

    Geltende Gesetzgebung zur Kenntnis nehmen, um

    Nachteile zu vermeiden.

  • Hierauf hast du nun leider keine Antwort gegeben....

    Mehrfach habe ich das beantwortet!!

    Hier

    Wenn das Alg1 im Juni so hoch war, dass es den Bedarf gedeckt hat, was sehr oft so ist, wenn Alg1 noch für einen großen Teil des Monats zusteht, hatte sie schlicht keinen Anspruch

    Außerdem hat ihr Freund im Juni noch bei ihr gewohnt. ALG2 beginnt nicht einfach im Anschluss.

    Wenn sie im Juni wegen der Höhe des restlichen Arbeitslosengeldes keinen Anspruch hatte,

    Ich habe sogar nachgefragt, um es noch rechnerisch prüfen zu können, aber das ignorierst du ja trefflich:

    Wenn du es genau wissen willst, schreib, was sie für einen kalendertäglichen Alg1 Anspruch hatte.

    Das weiß ich nicht, ist auch zweitrangig weil es hierauf nicht ankommt. Du hast es selber beschrieben, Sie hätte dann ggf. keine Leistung erhalten wäre aber versichert gewesen.

    Bei einer Ablehnung für Juni wäre sie nicht versichert gewesen. Wieder so eine Behauptung, obwohl du keine Ahnung hast.

    Die Diskussion ist müßig. Ich verschwende nicht weiter meine Freizeit, um mir solche Unterstellungen von jemandem anzuhören, der schlichtweg keine Ahnung hat. Dessen ungeachtet, dass es aufgrund ihrer Zustimmung zur Verfahrensweise (Verzicht für Juni) eh furchtlos ist, da es keine Leistungen für Juni geben wird.

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