Hallo,
ich bin alleinstehender ALG 2 Empfänger und habe einen Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) bei einer Zeitarbeitsfirma für drei Monate Befristung geschlossen, wo ich auf Abruf eingesetzt werden soll. Es kann allerdings sein, dass die Auftragslage schlecht ist, da sie variieren soll, und ich somit nicht auf die 450 € im Monat komme, sondern erheblich weniger. Ich war davon ausgegangen, dass das Jobcenter nach Einreichung der Verdienstabrechnung jeden Monat den Bedarf neu ermittelt und dann eine Nachzahlung vornimmt. Um sicher zu gehen, telefonierte ich diesbezüglich mit der Sachbearbeiterin. Sie sagte mir (sinngemäß, soweit ich mich richtig erinnere), dass per vorläufigen Bewilligungsbescheid für die drei Monate befristete Arbeit ein festes Einkommen angesetzt wird, das ich erwartungsgemäß bekomme werde, und erst nach den drei Monaten die endgültige Neuberechnung samt Nachzahlung/Rückerstattung erfolgt. Sie sagte auch noch, das sie auf Grund Corona in der Zeit keine "Spitzabrechnungen" machen darf. Ist dies so richtig? Denn wenn ich mal in einem Monat z.B. nur 100€ verdiene, falle ich doch sofort unter das ALG 2 Minimum und bekäme finanzielle Probleme, und das im schlimmsten Fall über die drei Monate hinweg. Wie geht man am besten vor?
Danke