ALG II - Glücksspielgewinn - Einkommen Anrechnung



  • Hallo mein Bruder hat ein Problem, es geht hier nur um die Rechliche Frage

    Er soll zwecks weiterbewilligung seine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen, er hat in dem Zeitraum in Casions gezockt und mehrmals 100e auch mal 200 oder 500 auszahlen lassen, gesamt in den 3 monaten knapp 4000euro, alles aber wieder verpielt, das es nicht koreckt ist weiß er selber.

    Meine Frage ist wie geht es jetzt weiter wenn das Jobcenter dies auf den auszügen sieht, er bekommt 320 seine frau 330 und die miete wird gezahlt sie haben noch ein kleines kind und arbeiten beide geringfügig wegen umschulung nur auf minijob basis, kann das jobcenter 100prozent sanktionieren??

    Sry für die schlechte rechtschreibung, bin grad in eile :)

    danke euch

  • Mit Sanktion hat das gar nichts zu tun. Die Gewinne werden als Einkommen angerechnet und überzahlte Leistungen zurück gefordert. Ggf. folgt noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder es wird Betrugsanzeige erstattet.

  • Ja da haste wohl recht :)


    danke dir für die Antwort , genau ich meine die Rückzahlung rechnen die das mit 10/30% auf oder mit vollen 100


    geht eig nur darum das die 3 Angst haben ohne Geld da zustehen und auch ohne Wohnung wenn die Miete nicht mehr gezahlt wird

  • Wenn’s nur 30 sind würde mein Bruder 3 Kreuze machen er hat sehr große Angst das die die Leistungen komplett streichen darüber finden wir auch nichts im Netz haben nur gelesen 60 und 100% wird wohl nicht mehr gemacht aber sicher is das ja nicht

  • Hallo!

    Ergänzende Information und vielleicht bitte lesen zum besseren Verständnis.

    Man spricht von einer Sanktion, wenn ...

    Unterabschnitt 5

    Sanktionen

    § 31 Pflichtverletzungen

    § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

    § 31b Beginn und Dauer der Minderung

    § 32 Meldeversäumnisse

    Man spricht von einer Ordnungswiderigkeit, wenn ...

    Es handelt sich hier also um eine Ordnungswidrigkeit, weil Einkommen

    durch Glückspiel verschwiegen wurde und nicht umgehend als Einkommen

    gemeldet.

    Wie Tamar schon schrieb:

    Ob mit 10 oder 30% aufgerechnet wird, steht doch dann im Bescheid. Nach dem geschildertem Sachverhalt wären 30% korrekt. Und dann halt noch Bußgeld oder Strafanzeige.

    Zur Aufrechnung/Rückforderung käme dann noch eventuell ein Bußgeldverfahren,

    oder Strafanzeige § 263 Strafgesetzbuch (StGB) - Betrug.

    Grüße

  • Danke dafür nochmal, ja das mit den Sanktionen und aufrechnen habe ich schon verstanden. Es geht mir nur darum, ob es passieren kann, dass das Jobcenter sagt ok 4000€ Die zahlen sie ab indem sie die nächsten Monate kein alg2 bekommen, die ganze BG bekommt mit Miete knapp 1500€ und die beiden haben halt Angst das sie 3 Monate keine Leistungen bekommen 3x1500 wären ja 4500 und damit wäre das Geld ja dann zurück bezahlt. Oder ob das Jobcenter sagt wir rechnen mit 10 oder 30 Prozent auf

  • Hallo!

    Er soll zwecks weiterbewilligung seine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen,

    Kontoauszüge einreichen, Gewinne als Einkommen bitte melden.

    Es geht mir nur darum, ob es passieren kann,

    ;) Entschuldige bitte, aber das Forum ist kein Hellseher und kann

    die Reaktion des Jobcenters nicht vorhersehen.

    Was passieren könnte, wurde schon geschrieben in Beitrag:

    ALG II - Glücksspielgewinn - Einkommen Anrechnung

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    Mehr bleibt dazu nicht zu schreiben!

    Gruß

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