Krankenversicherung

  • Mein Mann und ich haben letztes Hartz 4 beantragt, da ich meinen Job verloren hatte. Ich war Antragsstellerin. Wir haben für ca. 6 Monate Hartz 4 bezogen, dann stelle sich bei der Entgültigen Festsetzung des Hartz 4 Satzes heraus, dass wir nicht berechtigt waren. Somit mussten wir alles wieder zurück zahlen.

    Dann haben wir Leistungen der Krankenkasse in Höhe von 15.000 Euro in Anspruch genommen, da wir davon ausgingen Familienversichert zu sein. Jetzt ein Jahr später bekommen wir ein Schreiben von der KK, das ich Rückwirkend nicht Familienversichert war und wir alles zurück zahlen sollen, da das JC mich nicht abgemeldet hat.

    Daraufhin habe ich das JC angeschriben ob sie mich nicht abgemeldet hätten. Als Antwort bekam ich "Wäre nicht ihr Problem". So nun zu meiner Frage ist das JC Gesetzlich dazu verpflichtet mich Rückwirkend für einen Zeitraum bei der KK abzumelden indem wir keine Leistung bezogen haben.

  • Das musst du mit der Krankenkasse klären. Ob nun familienversichert oder gesetzlich über das Jobcenter: in keinem von beiden Fällen müsstest du 15.000 Euro Behandlungskosten selbst bezahlen. Das ist ein Problem mit der Krankenkasse. Dort musst du das klären.

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