ALG II Anspruch - abgeschlossene Ausbildung - Haushaltsgemeinschaft mit Mutter

  • Hallo Zusammen.

    Ich bin völlig unerfahren in diesem Bereich und hoffe auf Hilfe von Euch.

    Nach meiner Ausbildung im letzten Jahr, bin ich seit Januar 2020 arbeitslos .Ich bin seit heute 25 Jahre alt und lebe in dem Haushalt meiner Mutter. Den Mietvertrag für die Wohnung habe ich mit unterschrieben.

    Ab Mai 2021 bekomme ich nun keine Arbeitslosengeld mehr. Beim Arbeitsamt bin ich noch arbeitssuchend gemeldet.

    Müssen meine Eltern ( geschieden ) ihr Einkommen angeben?

    Was könnte ich noch als Beihilfe beantragen?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

  • Beim Jobcenter beantragst du ALG2. Wahrscheinlich wird man prüfen wollen, ob deine Eltern in der Lage sind, dich zu unterstützen, das ist in § 9 Abs. 5 SGB II verankert.

    Was meinst du damit, was du noch als Beihilfe beantragen kannst? Woran denkst du dabei?

  • Danke für die Antwort.

    Es wird trotzdem bei meinen Eltern überprüft,obwohl ich über 25 bin?

    Mit weiterer Beihilfe meinte ich Mietkostenzuschuss o.ä.

  • Hallo!

    Ergänzend zum Geschriebenen Erklärung zu, falls nicht bekannt:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Hierzu ...

    Mit weiterer Beihilfe meinte ich Mietkostenzuschuss

    Falls bis jetzt keine Miete gezahlt wurde, sieht es für das Jobcenter

    bei einer Haushaltsgemeinschaft merkwürdig aus, wenn jetzt

    ausgerechnet bei ALG II Bezug welche zu zahlen wäre. Deshalb

    müsste hier mit einer genauen Prüfung gerechnet werden.

    Es wird trotzdem bei meinen Eltern überprüft,obwohl ich über 25 bin?

    Dazu erneut Tamar :

    Beim Jobcenter beantragst du ALG2. Wahrscheinlich wird man prüfen wollen, ob deine Eltern in der Lage sind, dich zu unterstützen, das ist in § 9 Abs. 5 SGB II verankert.

    Hier auch Information: Merkblatt Arbeitslosengeld II. Merkblatt einfach mal

    durchlesen. Es hilft Ärger mit dem Jobcenter zu vermeiden.

    Gruß

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