ALG II - Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung und Rechtslage

  • Hallo zusammen,

    habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag für einen 450 Euro Job inklusive Rechtsbelehrung erhalten. Dachte es werden nur Sozialversicherungspflichtige Jobs vermittelt. Muss ich diesen annehmen oder drohen Sanktionen ?

    LG Alex

  • Hallo!

    Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung lösen eine Sanktion aus,

    wenn die Bewerbung nicht innerhlb von 3 Tagen erfolgt. Was den Minijob

    angeht, dazu:

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

    Im eigenen Interesse bitte umgehend auf das Stellenangebot reagieren

    und bewerben.

    Gruß

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