Hallo!
ich, alleinstehend, ALG 2 Empfänger habe vor in eine andere Stadt im anderen Bundesland zu ziehen. Mein Plan wäre zuerst befristet in eine WG zu ziehen, und ggf. bei Jobfindung auch dort zu arbeiten, um von dann aus dann intensiv nach einer eigenen Wohnung zu schauen (Die Wohnungssuche wäre jedoch wohl effektiver, wenn ich nicht vollzeit an die Arbeitsstelle gebunden bin). Wie verhält sich das ganze mit der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung seitens des dann zuständigen Jobcenter? Bekomme ich diese für die WG und anschließend für die neue Wohnung, vorausgesetzt natürlich, dass sie den örtlichen finanziellen Rahmenbedingungen des Jobcenters entspricht?
Danke