Guten Tag Euch allen,
Ich beziehe seit 2 Jahren Unterhalt nach SGB-II.
Just wurde meine Weiterbeantragung abgelehnt, da ich versäumt habe Mietnebenkostenabrechnungen aus der Vergangenheit vorzulegen.
Das JC beruft sich auf die fehlende Mitwirkung.
Selbstverständlich erkenne ich das Einfordern der Dokumente an.
Das JC prüft (vermutlich) standardmäßig, ob eventuell zu Hohe Zahlungen für Heizkostenabschläge zurückzuerstatten sind.
Problem 1)
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Bis ich Kopien vom Vermieter bekomme, dauert es allerdings länger als die Fristsetzung durch das JC.
Natürlich stellt die komplette Einstellung der Zahlungen (inkl. Unterkunft) ein Problem für mich dar.
Muss ich diese komplette Aussetzung der Zahlungen hinnehmen?
Die Frist wurde seltsamerweise auf einen Samstag gelegt, ein Tag an dem das JC gar nicht geöffnet hat.
Problem 2)
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Zusätzlich werden mir 2 Zahlungen aus der Vergangenheit vorenthalten.
Ich lasse mir aufgrund einer Konten-Pfändung den Unterhalt als Einzahlungsscheck per Post zustellen.
2 dieser Schecks wurden nicht eingelöst.
Zu diesem Zeitpunbkt war ich im regelmäßigen Bezug, die Zahlungen waren genehmigt und die Schecks wurden an mich versendet.
Darf das JC nun auch diese Zahlungen zurückhalten?
Viele Grüße und vielen Dank!
Holger