ALG II - Nebenkostenabrechnung - Zahlungen ausgesetzt - fehlende Mitwirkung

  • Guten Tag Euch allen,

    Ich beziehe seit 2 Jahren Unterhalt nach SGB-II.

    Just wurde meine Weiterbeantragung abgelehnt, da ich versäumt habe Mietnebenkostenabrechnungen aus der Vergangenheit vorzulegen.

    Das JC beruft sich auf die fehlende Mitwirkung.

    Selbstverständlich erkenne ich das Einfordern der Dokumente an.

    Das JC prüft (vermutlich) standardmäßig, ob eventuell zu Hohe Zahlungen für Heizkostenabschläge zurückzuerstatten sind.


    Problem 1)

    ----------------

    Bis ich Kopien vom Vermieter bekomme, dauert es allerdings länger als die Fristsetzung durch das JC.
    Natürlich stellt die komplette Einstellung der Zahlungen (inkl. Unterkunft) ein Problem für mich dar.

    Muss ich diese komplette Aussetzung der Zahlungen hinnehmen?

    Die Frist wurde seltsamerweise auf einen Samstag gelegt, ein Tag an dem das JC gar nicht geöffnet hat.


    Problem 2)

    ----------------

    Zusätzlich werden mir 2 Zahlungen aus der Vergangenheit vorenthalten.

    Ich lasse mir aufgrund einer Konten-Pfändung den Unterhalt als Einzahlungsscheck per Post zustellen.
    2 dieser Schecks wurden nicht eingelöst.

    Zu diesem Zeitpunbkt war ich im regelmäßigen Bezug, die Zahlungen waren genehmigt und die Schecks wurden an mich versendet.
    Darf das JC nun auch diese Zahlungen zurückhalten?



    Viele Grüße und vielen Dank!
    Holger

  • 1) Die Leistungen hätten nur teilversagt werden dürfen, da ein Guthaben bei der Miete sich nicht auf den Regelsatz auswirken würde.

    2) Von welchen Monaten reden wir? Kamen die Schecks nicht an oder wurden sie von dir einfach nicht eingelöst? Wenn sie nicht ankamen: Woran könnte es liegen, dass gleich 2 Schecks nicht ankamen? Trotz, dass postalische Erreichbarkeit ja eine Grundvoraussetzung für den Bezug von ALG2 ist? Wenn nicht eingelöst: wieso nicht? Wurden die verfallenen Schecks zurück gegeben ans JC?

  • 1) Die Leistungen hätten nur teilversagt werden dürfen, da ein Guthaben bei der Miete sich nicht auf den Regelsatz auswirken würde.

    Hallo Tamar,

    vielen Dank für Deine Antwort!

    Es wird zwar definitiv ein Guthaben geben, das weiß allerdings die Leistungsabteilung noch nicht.

    Denn bisher habe ich noch keine MKNAs eingereicht, es gibt hier also keinen "Erfahrungswert" fürs JC.

    Offensichtlich fragt das JC die MKNAs also im Rahmen eines üblichen Standard-Prozesses ab.


    MKNA = Mietkostennebenabrechnung

    .

    2) Von welchen Monaten reden wir? Kamen die Schecks nicht an ...?

    Der letzte Regelbezug vor dem aktuellen WBA war von November 2020 bis April 2021

    Die Schecks waren von November und vom Dezember.
    Sie kamen fast gemeinsam verspätet an.

    Ich war in Quarantäne und bin so um einen Tag über die Frist von 30 Tagen zum Einlösen gerutscht.

    Es gibt kein Problem mit der postalischen Zustellung oder ähnlich.

    Das war mein persönliches Verschulden.


    Nebennotiz:
    Im Vorletzten Jahr ist mir das bereits schon einmal passiert mit einem Scheck.
    Zurückgeben brauchte ich ihn nicht, da er nach Frist verfällt und auch entsprechend im System gekennzeichnet wird (Sperrung).
    In diesem zurückliegenden Fall reichte dem JC das Austellungsdatum zur Identifizierung des Schecks.
    Er wurde prompt und unkompliziert nochmals ausgestellt und versendet.

    Danke!
    Holger

  • Es wird zwar definitiv ein Guthaben geben,

    Wieso wird es ein Guthaben geben? Wenn du seit 2 Jahren ALG2 bekommst, also seit 2019, sollte es bereits 2 Abrechnungen geben, die von 2018 und die von 2019. Für 2020 ist noch bis Jahresende Zeit. Diese zwei hättest du schon einreichen müssen.

    Ich war in Quarantäne und bin so um einen Tag über die Frist von 30 Tagen zum Einlösen gerutscht.

    Eine Quarantäne (wegen Corona) dauert normalerweise 14 Tage und keine 30. Warum kamen sie verspätet und welchen Grund hat das Jobcenter genannt, weshalb es sie nicht neu ausstellen? Wovon hast du diese 2 Monate gelebt?

  • Wieso wird es ein Guthaben geben?

    Faktisch gibt es das natürlich bereits.

    Gemeint war: "ein mit dem JC zukünftig noch zu verrechnendes Guthaben".

    Die Differenz ist aber nicht groß

    Das dürften so knapp 40 Euro sein, die ich damals von der Hausverwaltung zurückerstattet bekommen habe.


    Welchen Grund hat das Jobcenter genannt, weshalb es sie nicht neu ausstellen?

    Es ist tatsächlich so, dass ich weder einen Ablehnungsbescheid hinsichtlich des WBA bekommen habe, noch eine Begründung dafür, das die alten Schecks nicht erneut ausgestellt wurden.


    Alles was ich bekommen habe, ist die Aufforderung zur Vorlgae der Mietnebenkostenabrechnungen.


    ___

    5 Mal editiert, zuletzt von HolgerW (10. Juni 2021 um 19:37)

  • Faktisch gibt es das natürlich bereits.

    Gemeint war: "ein mit dem JC zukünftig noch zu verrechnendes Guthaben".

    Das habe ich nicht gefragt. Meine Frage nach "wird" ist darauf gerichtet, dass du nur von der Zukunft sprichst, obwohl es bereits 2 Abrechnungen in den 2 Jahren deines Leistungsbezuges geben müsste.

    noch eine Begründung dafür, das die alten Schecks nicht erneut ausgestellt wurden.

    Sondern? Wurdest du angeschwiegen?! Wie wäre es, wenn du dein Anliegen so schilderst, daß man weiß, was passiert ist und was du bisher unternommen hast?

    Dessen ungeachtet, dass du immer nur die Hälfte der Fragen beantwortest.

  • Sondern? Wurdest du angeschwiegen?!

    Exakt.

    Die Kommunikation verläuft aufgrund der Pandemie natürlich schriftlich.

    Ich habe bis auf die Anforderung der Mietnebenkostenabrechnungen keinerlei Rückmeldung.
    Abgesehen natürlich von dem Feedback, das keine Zahlungen erfolgt sind.

    Wie wäre es, wenn du dein Anliegen so schilderst, daß ...

    Das tue ich.

    Siehe oben.


    Dessen ungeachtet, dass du immer nur die Hälfte der Fragen beantwortest.

    Das liegt daran, das Deine Fragen teilweise zu invasiv sind und mit dem zentralen Anliegen nichts zu tun haben.

    Wie ich die Zeit überbrückt habe oder warum ich genau die Frist zur Einlösung der Schecks nicht einhalten konnte, .................................

    Hier ziehe ich dann aber eine Grenze.

    Bitte Forenregel beachten und sachlich bleiben! Zusätzlicher

    Hinweis, ohne präzise Angaben keine Hilfestellung möglich.

  • Nebenkostenabrechnungen. Gen. Mehrzahl. Damit ist nicht nur die von 2020 gemeint, sondern auch die von davor. Und zu den Nachfragen schweigst du dich aus. Dann kann man dir auch nicht helfen.

    Gleiches gilt für die Schecks. Wären die so extrem wichtig, hättest du nach nunmehr 6 Monaten sicher einen Anwalt bemüht. Also stimmt was nicht. Und wenn ich das nicht weiß, dann ist Hilfe nicht möglich.

  • Hallo!

    Ergänzende Informationen zur Kenntisnahme. Da wegen fehlender

    Angaben eine Hilfestellung nicht weiter möglich ist:

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

    Jede Nebenkostenabrechnung ist ohne Aufforderung des Jobcenters

    nach Erhalt zeitnah einzureichen. Das Merkblatt Arbeitslosengeld II

    enthält alle Informationen, die Ärger mit dem Jobcenter verhindern

    können.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!