ALG II Aufstockung - selbstständig - Soforthilfe wird angerechnet trotz kompletter Rückzahlung

  • Hi,

    ich bin Musiker (Aufstocker), habe die Soforthilfe beantragt, bekommen und bezahle diese komplett in Raten zurück.
    Mir wurde ein Teil der Soforthilfe bei der endgültigen Berechnung der Leistungen angerechnet, daraufhin habe ich Widerspruch eingereicht mit der Begründung, das ich diese komplett zurückzahle mit Nachweis Kontoauszüge (und vorher telefonisch mit verständnisvollen Mitarbeiterinnen des Jobcenters besprochen).
    Dieser Widerspruch wurde jetzt abgelehnt (Begründung füge ich hinzu).
    Stimmt das alles so oder bin ich gezwungen zu Gericht zu gehen, das wäre das erste Mal.

    Danke

  • Das ist vollkommen korrekt und entspricht der Rechtsprechung des BSG, wonach Einkommen nach Zufluss anzurechnen ist, selbst, wenn es später wieder zurück gezahlt werden muss.

  • Danke für deine Antwort.

    Konkret heisst es für mich, das im 2.Quartal 2020 2000 € (von 9000 € Soforthilfe) mit in mein Einkommen einberechnet worden sind, d.h. meine Kosten sind für diesen Zeitraum nicht berechnet worden, ich muss sogar ca. 250 € zurückzahlen.

    7000 € Soforthilfe habe ich im Dezember 2020 zurückgezahlt, den Rest zahle ich monatlich (8 x 250 €) zurück.
    Darf ich dann diese mit in meine EKS mit einbeziehen?

    Wenn nicht, würde mich das ganze (Rückzahlung + laufende Kosten im 2.Quartal 2020) knapp 600 € kosten.

    Vielen Dank für Infos dazu

  • Wenn man die Einnahmen aus der Soforthilfe als betrieblich veranlasst ansieht, ist es nur schwer zu begründen, die Rückforderung als nichtbetriebliche Schulden einzustufen.

    Betriebliche Verbindlichkeiten sind abzugsfähig (so lange die Rückzahlung dem Grund wie der Höhe nach notwendig und angemessen ist).

    Ich würde daher dazu raten, es in der jeweiligen EKS anzugeben, dabei klar und deutlich offen zu legen, wofür die Ausgaben erfolgen und die Entscheidung abzuwarten.

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