WBA: Aktiendepot, Kryptowährungen und ETF-VL als Einnahmen / Vermögen
Hallo zusammen,
ich habe 09/20 mein duales Studium gestartet und verdiene in meiner Ausbildung bereits soviel, dass ich keine Leistungen vom Jobcenter mehr erhalte. Zusätzlich habe ich eine geringfügige Beschäftigung. Mir stehen im Monat über 1600€ brutto zur Verfügung, was rund 1500€ netto sind. Nun müssen wir einen WBA stellen, da der Bewilligungszeitraum ausläuft.
Zu den Ziffern 36/37 (einmalige und unregelmäßige Einnahmen) stellt sich mir die Frage, ob ich da meine Einnahmen überhaupt noch angeben muss? Bereits durch mein regelmäßiges Einkommen bin ich nicht mehr vom Jobcenter abhängig, sondern nur noch meine Mutter - wir wohnen zusammen. Von daher dürfte es nichts an der Berechnung ändern? Miete und Nebenkosten zahle ich bereits anteilig (50%) monatlich an meine Mutter.
Wenn ja, stellt sich mir die Frage, in welchem Rahmen ich da Sachen angeben muss. Ich habe im Bewilligungszeitraum ein Aktiendepot eröffnet, das aktuell noch leicht im minus ist. Zudem habe ich mit den vermögenswirksamen Leistungen meines AG ein ETF-VL-Depot eröffnet, das im plus ist. Außerdem habe und bin ich in Kryptowährungen investiert, die ebenfalls Gewinne ausgeschüttet haben. Ich habe eine Einkommenssteuerrückerstattung erhalten und, da ich privatversichert bin, auch einige hundert Euro von der Krankenkasse.
Dem Jobcenter ist keinerlei Depot und kein Krypto-Wallet gemeldet. Auszahlungen habe ich noch keine vorgenommen.
Nochmal in aller Kürze: Ich beziehe keine Leistungen vom Jobcenter mehr und meine Mutter erhält bereits anteilig Miete und Nebenkosten von mir. Muss ich trotzdem jegliche Einnahmen, wenn ja, welche, angeben? Arbeitseinkommen (Nr. 18) ist selbstverständlich korrekt angegeben,
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
O. Karl