Das Jobcenter xxx hat mit Schreiben vom 11.06.2021 einen Antrag für einen gesetzlich/rechtlich Betreuten auf ALG II ab 04.06.2021 wegen Nichtantritt einer Haftstrafe zum 03.06.2021 abgelehnt. Der Betroffene hat mit Ladung zum 03.06.2021 die Haft in der JVA Remscheid nicht angetreten und ist seit dem flüchtig, sowie per Haftbefehl gesucht. Der vorherige ALG II Bescheid wurde zum 03.06.2021 wegen der Ladung zur Haft aufgehoben Das JC verweigert eine Leistung mit Verweis auf Urteil Landessozialgericht Land NRW, Beschluss vom 21.08.2017 L 7 AS 1360/17 B ER, juris . "Weil der Betroffene nicht erwerbsfähig sei, sei eine Leistung abzulehnen".
Welche Argumentation für einen Einspruch wäre hilfreich?
(Der Betreute wurde heute durch die Polizei festgenommen).
Vorab vielen Dank für die Unterstützung.