Hallo,
leider Gottes muss ich mal wieder ALG 2 beantragen wobei diesmal einiges anders ist als das letzte mal und ich daher Hilfe benötige.
Kurz zu "unserer" Situation:
Ich lebe momentan noch mit meiner Ex Partnerin zusammen, von der Ich mich vor nun knapp einen Monat getrennt habe.
Wir Leben zwar noch zusammen, aber strickt getrennt, sogar den Kühlschrank haben wir aufgeteilt.
Jeder hat seinen Schlafbereich und den Rest der Wohnung Teilen wir uns, genau wie sämtliche Kosten der Wohnung.
Wir Leben halt nur noch zusammen weil zum einen keiner von uns die Wohnung alleine bezahlen könnte und zum anderen weil wir halt ne 3 Monatige Kündigungsfrist haben und so ein Umzug kostet ja auch.
Nun wurde mir am Telefon von einer JobCenter Mitarbeiterin gesagt, das man Grundsätzlich bei sowas IMMER von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und man die EK von meiner Mitbewohnerin benötige, ich aber hinterher noch Einspruch einlegen könne, wenn wir dann als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet werden.
Nun ist meine EX-Partnerin aber ganz und gar nicht einverstanden irgendwelche Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen und mich "durchzufüttern", was ich auch verstehen kann, würde ich für Sie auch nicht (mehr!) machen.
Ist dieses Vorgehen vom Jobcenter zulässig?
Das doofe ist halt letztes mal als SIE Hartz 4 beantragen musste (vor knapp 3 Jahren) waren wir noch eine Bedarfsgemeinschaft und jetzt laufen wir unter der selben BG-Nummer.
Freue mich über helfende Antworten, vielen Dank