Das jobcenter hat in der Eingliederungsvereinbarung unter anderem ein Attest vom Arzt gefordert, in dem der Arzt bestätigt hat, dass meine Frau auf Dauer unter 3 Stunden arbeiten kann. Dazu will das jobcenter noch eine Bescheinigung über den Grad der Behinderung und Befundberichte der Ärzte haben. Da der Arzt aber schon bescheinigt hat, dass sie nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann, hat das jobcenter das Recht diese Befunde anzufordern? Dort stehen nun mal auch viele Dinge drin, die mit Verlaub das jobcenter nichts angehen und die diese auch nicht bewerten können. Das entscheindende ist doch, dass der Arzt einer 63-jährigen auf Grund ihres komplexen Krankheitsbildes bescheinigt hat, dass diese nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Sollte ein Amtsarzt diese anfordern ist das sicher etwas anderes.
Hat da jemand Erfahrungen?
Für jeden sinnvollen Hinweis bin ich dankbar.