ALG II - Eingliederungsvereinbarung - Erwerbsfähigkeit und Fragen

  • Das jobcenter hat in der Eingliederungsvereinbarung unter anderem ein Attest vom Arzt gefordert, in dem der Arzt bestätigt hat, dass meine Frau auf Dauer unter 3 Stunden arbeiten kann. Dazu will das jobcenter noch eine Bescheinigung über den Grad der Behinderung und Befundberichte der Ärzte haben. Da der Arzt aber schon bescheinigt hat, dass sie nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann, hat das jobcenter das Recht diese Befunde anzufordern? Dort stehen nun mal auch viele Dinge drin, die mit Verlaub das jobcenter nichts angehen und die diese auch nicht bewerten können. Das entscheindende ist doch, dass der Arzt einer 63-jährigen auf Grund ihres komplexen Krankheitsbildes bescheinigt hat, dass diese nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Sollte ein Amtsarzt diese anfordern ist das sicher etwas anderes.

    Hat da jemand Erfahrungen?

    Für jeden sinnvollen Hinweis bin ich dankbar.

  • Hallo!

    Das jobcenter hat in der Eingliederungsvereinbarung unter anderem

    Eine Eingliederungsverbarung kann nur mit erwerbfähigen Leistungsberechtigten

    abgeschlossen werden, die mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.

    Haben wir hier aber nicht, also bestehen Zweifel an der Erwerbsfähigkeit und es

    wäre der Ärztliche Dienst einzuschalten.

    Hier gilt, Sachbearbeiter bekommen keine Befunde. Dazu hier etwas:

    Darf das Jobcenter mich nach meinen Krankheiten fragen?

    Bescheinigung über den Grad der Behinderung

    Ein Schwerbeschädigtenausweis mit dem Grad der Behinderung vorhanden?

    Das müsste eingereicht/angegeben werden!

    Befundberichte der Ärzte haben

    NEIN! Bekommt das Jobcenter nicht soll ÄD einschalten.

    Im Übrigen hat der Leistungsberechtigte das Recht, das vollständige Gutachten einzusehen,

    die Aushändigung einer Kopie zu verlangen. Der Sachbearbeiter darf gerne den

    Gesundheitsfragebogen aushändigen, bekommt ihn aber ausgefüllt nicht mehr zu sehen.

    Wenn bekannt ist welcher ärztliche Dienst/Adresse zuständig, können dort auch die Unterlagen

    persönlich abgegeben werden, ohne das der Sachbearbeiter sie noch einmal in Hände bekommt.

    Gruß

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