Hallo liebes Forum ,
ich habe mich hier angemeldet weil ich eine Frage zur Auszahlung meines Arbeitslosengeldes habe und würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt .
Vor wenigen Tagen wurden mir die Zahlungen meines Harz 4 Geldes mit Nachzahlungen der Monate April und Mai 2020 bewilligt. Ich erhielt einen Bescheid dass die Zahlung für den Monat April, Mai und Juni nun erfolgt sei. Da mein Konto leider gesperrt wurde konnte ich das Geld leider nicht abheben. (Bin gerade dabei ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.)
Ich habe daraufhin beim Jobcenter beantragt mir die Zahlungen vorerst in Form eines Schecks zu zusenden.
Ich erhielt daraufhin einen Bescheid mit der Information dass das Geld nun ab nächsten Monat als Scheck zugesendet wird. Allerdings heißt es hier dass der vorherige Bescheid nun aufgehoben wurden wäre und ich frage mich ob ich jetzt noch einen Anspruch habe für die vorher bewilligten Nachzahlungen oder ob diese nun aufgrund des gesperrtem Kontos nichtig sind .
Liebe grüße und danke im Vorraus,
euer Methusalem
Hier nochmal beide Bescheide zur besseren Nachvollziehbarkeit.