ALG II Antrag bei Corona

  • Hallo Community,

    ich war schon einmal hier angemeldet aber habe den login vergessen :dash. War schon lange her und Gott sei Dank war ich nicht mehr in "Not"!

    Ich war im ALG II Bezug habe aber vor 2 Jahren geerbt und mich abgmeldet da mein Vermögen höher war als der Freibetrag bzw. das Schonvermögen.

    Durch Corona ist der Zugang zu Hartz 4 wohl vereinfacht worden. Die Vermögensgrenze liegt bei 60000 Euro??!

    Da meine ERbschaft weit geringer war wie dieser Betrag der sowieso geschrumpft ist würde es bei mir greifen oder?

    Vielen Dank

  • Kann man so nicht sagen, da z. B. das LSG Nordrhein-Westfalen diesen 60.000 Euro eine Absage erteilt hat.

    Aber es steht dir doch frei, einfach einen Antrag zu stellen und abzuwarten. Du hast doch nichts zu verlieren.

  • Danke dir!

    Ich habe heute mit dem Jobcenter telefoniert weil ich ein paar Rückfragen hatte.

    Erwähnt wurde von mir das ich NICHT selbstständig bin. Die entscheidene Frage der Sachbearbeiterin war ob mein Vermögen denn unter 60000 Euro liege was ich bejahen konnte.

  • Es ist ein bischen Zeit vergangen....das Jobcenter möchte Nachweise von mir was ich mit dem Erbe gemacht habe!

    Drogen, Alkohol, Spielsucht etc, wird als sozialwidriges Verhalten ausgelegt mit der Folge das es kein Hartz 4 gibt.

  • Hallo!

    Ich werde soooo kein Hartz 4 bekommen!

    Nein, kein ALG II! ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.

    Diese muss der Antragsteller anhand von Dokumenten nachweisen. Das Jobcenter prüft

    die Bedürftigkeit und entscheidet über den Anspruch.

    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend

    aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und

    die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder

    von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    S G B II

    .das Jobcenter möchte Nachweise von mir was ich mit dem Erbe gemacht habe!

    Berechtigt und muss nachgewiesen werden.

    Gruß

  • Drogen, Alkohol, Spielsucht etc, wird als sozialwidriges Verhalten ausgelegt mit der Folge das es kein Hartz 4 gibt.

    Das ist nicht korrekt. Natürlich gibt es Alg 2, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Es kann nur sein, dass man das dann irgendwann von dir zurück fordert, wenn du dich durch sozialwidriges Verhalten hilfebedürftig gemacht hast (Kostenersatz nach § 34 SGB II).

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