Hallo,
da ich kein Hartz IV beziehe und heute das 1. Mal im Forum, weiß ich nicht, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin.
Für meinen Single-Haushalt wurde mir seit 2013 das Wohngeld stets "ohne Mieterbescheinigung" anhand meiner tatsächlichen Nebenkostenabrechnungen berechnet. Die Heiz- + Warmwasserkosten belaufen sich lt. NK-Abrechnungen mtl. auf ca. 30 €.
In diesem Jahr zum 01.03.2021 wurden mir nach § 6 WoGV, § 9 (2) 1 + 2 WoGG 70 € Heizungs- und 9 € Warmwasserpauschale abgezogen. Sie ergeben fast die gesamten mtl. Nebenkosten und stehen in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Verbrauch.
Es gibt m. E. auch keine eindeutigen Muss/Kann-Bestimmungen, dass ausschließlich die Mietbescheinigung vorzuweisen ist. Ein Verbot des Kostennachweises in 2021, wie er in den vergangenen Jahren anderweitig erbracht und anerkannt wurde, ist nicht zu erkennen.
Erst jetzt ist mir bewusst geworden, dass es keine Widerspruchsmöglichkeiten beim WG-Amt gibt und nur der Klageweg beim Verwaltungsgericht als Option bleibt.
Wer weiß Rat? Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar,
Mit freundlichem Gruß
Christin