Unser Sohn nimmt an dem Heimatdienst der Bundeswehr seit April 21 teil und der gezahlte Wehrsold über diese 7 Monate wird nun angerechnet, obwohl er nicht bei uns lebt sondern in der Kaserne.
Ausschlaggebend dafür scheint die Meldeadresse zu sein wohingegen es eine Sonderregelung für Soldaten und Polizeibeamte "Meldepflichten von Soldaten am dienstlichen Wohnsitz" heißt es dort.... bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, bei der Ausübung seines Ermessens besondere Verhältnisse – wie etwa die von Soldaten, die häufig aus dienstlichen Gründen ihren Wohnsitz verlegen müssen – zu berücksichtigen.....
In diesem Sinne hat der Gesetzgeber auch weiterhin Versetzungen von Soldaten und Beamten im Polizei Vollzugsdienst, die weniger als sechs Monate dauern, privilegiert
Unser Sohn fällt genau in diese Kategorie da er in einer Kaserne nicht länger als 3 Monate verweilt und dann versetzt wird, daher sein gemeldeter Wohnsitz im Elternhaus ist.
Nicht nur habe ich mich selbst mehrere mal nun xxxxx habe, um auf die "Aufforderungen zur Mitwirkung" in dem man mir Vordrucke "Ausbildung bei der Bundeswehr" zum Ausfüllen der Dienststelle ( was man dort nun doch ignorierte ) oder eine "Anmeldung bei der Sozialversicherung" anforderte.
Die "vorläufige Bewilligung des JC" für die kommenden 6 Monate jedoch der Wehrsold angerechnet wird obwohl der Sohn 4 Autostunden von uns entfernt lebt ?