Hallo 😊
ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand Auskunft geben kann.
Mein Sohn 19 und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
Nun geht es um die Jahresabrechnung. Ich hatte Gas und Strom Guthaben.
Da ich SGB 2 bekomme und er ALG schickte ich die Abrechnung an das Sozialamt und an das Jugendjobcenter.
Das Sozialamt berechtnete das Guthaben mit 50 % und das Jobcenter mit 100 % . Somit war dann auch mein Stromguthaben weg. Da ja praktisch das Gasguthaben mit 150 % angerechnet wurde. Das kann doch nicht sein. Meinem Sohn hätten sie doch auch mit 50 % berechnen müssen ?
Ich hatte sogar Widerspruch eingelegt, aber es wurde abgelehnt da alles richtig wäre.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte was nun stimmt .
Vielen Dank 😊
Gina