ALG II Antrag abgelehnt nach Ablauf von ALG I

  • Hi,

    ich bin 23 Jahre alt, wohne noch mit meiner Mutter zusammen in einer Wohnung und habe am Anfang des Monats ALG2 beantragt, da ALG1 jetzt abläuft.

    Habe heute eine Mail von der Jobcenter-beauftragten bekommen :

    "Ich habe ihnen gerade eine Einladung gesendet und gesehen, dass ALGII abgelehnt wurde. Daher müssen sie den Termin natürlich nicht wahr nehmen. Ich versuche eine Stornierung per Post zu senden."

    Ich habe schonmal ALG2 vor 6 Monaten beantragt, der wurde abgelehnt da noch 6 Monate restanspruch auf ALG1 mir zustanden, die ich bekommen habe und jetzt aus sind.

    Meine Hoffnung ist das die Mitarbeiterin vom Jobcenter den alten Antrag gesehen hat, deswegen warte ich erstmal auf eine schriftliche Antwort, um sicher zu gehen.

    Kann sein wenn die ihn Ablehnen, dass es daran liegt, dass ich noch bei meiner Mutter wohne? Bekomme kein Geld von Ihr und hätte vielleicht angeben sollen dass ich Ihr auch miete zahlen sollte wenn ich kann.

    Wie sieht es dann mit Einspruch aus, wenn der wirklich abgelehnt wurde, denn ohne das ALG2 muss ich ab 23 selbst meine Versicherung zahlen, was zwischen 150-200€ im Monat ist und nicht tragbar ist, bis ich einen Job gefunden habe.

    Sorry falls es etwas verwirrend ist, ist mein erster Forumbeitrag hier.


    Danke im Vorraus und MFG :)

  • Unter 25 Jahren bildest du eine Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter. Wenn sie ausreichend verdient, kann es natürlich eine Ablehnung geben. Ein Widerspruch dürfte da auch recht wenig Erfolg haben, da es gesetzlich für Unter 25jährige nunmal so bestimmt wurde. Wenn deine Mutter dich nicht unterstützen will, musst du tätig werden. Nebenjob. Soziales Jahre etc.

  • Ok danke für die schnelle Antwort, denkst du die können sagen, dass der Gehalt meiner Mutter ausreicht, wenn sie so ~ 1600 bekommt und davon viel für die Miete und andere feste Kosten weggeht? Meine Versicherungen sind tatsächlich gesetzlich Pflicht und nicht bezahlbar für mich bis ich einen Nebenjob habe.

  • Bescheid sagt, dass es Reicht, was aber nicht reicht wenn meine Mutter auch noch ein wenig Leben will von Ihren Restgeld, wenn sie meine Versicherung zahlen muss ist da quasi nichts mehr über. Werde in 2-3 Tagen Einspruch erheben mit jemand der sich da auch bisschen auskennt. Danke für die Antworten. :)

  • Kam der Bescheid heute? Lade mal den Berechnungsbogen hoch.

    Welche Höhe weist denn das übersteigende Einkommen aus? Wenn das weniger ist als der Beitrag zur freiwilligen KV/PV, dann musst du einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten der Kranken-und Pflegeversicherung stellen und keinen Widerspruch.

    Ich bezweifle, dass du da tatsächlich jemanden an der Hand hast, der sich auskennt.

  • Jo der kam gestern, das gesamte übersteigende einkommen liegt bei 353€, aber uns ist aufgefallen das in der Rechnung von einem Bruttogehalt von 2600 statt 2200€ ausgegangen wurde, da meine Mutter in diesen Monat einige Überstunden gemacht hat.

    Tatsächlich ist ein guter freund von meinen Vater ein Rechtsanwalt und mit den wollten wir das eh mal besprechen morgen.

    Denke mal dass allein schon wegen der falschen Rechnung ein Widerspruch bzw. eine Berechtigung kommen wird aber mal sehen, oder was meinst du ? Danke nochmal, dass Du dir die Zeit nimmst um darüber nachzudenken und zu antworten, echt nett. :)

    Mfg

  • Letztendlich kannst Du Widerspruch ohne Begründung einlegen und den Bescheid so noch einmal durchprüfen lassen.

    Ein zu hohes Bruttoeinkommen begründet jedoch keinesfalls einen rechtlichen Fehler. Das Bruttoeinkommen ist nur für die Höhe der gesetzlichen Freibeträge relevant - Daumenregel: je höher desto besser. 2.600 statt 2.200 Euro Brutto machen keinerlei Unterschied aus (Freibeträge gibt es nur auf die ersten 1.500 Euro Brutto).

  • Ok danke aber das untere verstehe ich nicht ganz leider, ich denke das muss doch nochmal berichtigt werden ich meine meine Mutter verdient ja keine 2600€ Brutto sondern 2200€, dadurch ist ja dann auch der Nettobetrag und das übersteigende Einkommen weniger denke ich mal.

  • Offenbar hat sie in letzter Zeit diese 2600 Euro verdient, sonst wären sie nicht so angerechnet worden.

    Wenn sie dann später tatsächlich weniger verdient, könnt ihr jederzeit einen neuen Antrag stellen.

    Tatsächlich ist ein guter freund von meinen Vater ein Rechtsanwalt und mit den wollten wir das eh mal besprechen morgen.

    Btw: Anwalt zu sein, bedeutet nicht, dass man von jedem Fachgebiet Ahnung hat.

  • In den einen Monat, den sie dort zeigen musste, hat sie 2600 statt 2100 wegen Überstunden verdient, aber es steht sogar auf der Abrechnung drauf, dass Geld von Überstunden dabei ist und wie viel, wurde wohl übersehen.

    In der Rechnung war auch 54 Euro von Arbeitslosengeld dazugerechnet, obwohl weder meine Mutter noch ich aktuell Arbeitslosengeld bekommen. :D

    Der Widerspruch wird scheinbar gar kein Problem, aber danke nochmal euch Allen für die Hilfe :).

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