Arbeitsunfähigkeit und Telefontermin mit dem Jobcenter bei Krankschreibung

  • Hallo,

    mich interessiert die rechtliche Seite bei folgendem Vorgang:

    Ich bekam vor Wochen die Einladung zu einem Telefontermin im Bezug auf meine berufliche Situation des Jobcenters.

    Da ich krank geschrieben war, gab ich das auf dem entsprechenden Formular an und sagte den Termin damit ab (die Krankschreibung lag dem Jobcenter selbstverständlich vor).

    Ich bin inzwischen wieder gesund und bekam eine neue Einladung zu einem telefonischen Termin. Den werde ich natürlich auch wahrnehmen.

    Allerdings stand auf dem Schreiben folgender Satz, der mich irritiert hat:

    Da es sich um ein Telefongespräch handelt, sind Sie trotz evtl. Krankschreibung zur Teilnahme an diesem Gespräch verpflichtet!!!

    Nun meine Frage: Kann das Jobcenter bei einer vorliegenden Krankschreibung verlangen, dass man den Telefonischen Termin wahrnehmen muss? Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies rechtlich erlaubt sein kann.

    Über Antworten freue ich mich!

  • Vielen Dank,

    das dachte ich mir auch. Mir kam es sehr merkwürdig vor, dass ich bei einer dem Jobcenter vorliegenden Krankschreibung quasi verpflichtet sein soll, Telefontermine wahrnehmen zu müssen.

  • Hallo!

    Mir kam es sehr merkwürdig vor, dass ich bei einer dem Jobcenter vorliegenden Krankschreibung quasi verpflichtet sein soll, Telefontermine wahrnehmen zu müssen.

    Abwägungssache, denn das Jobcenter kann dann Einladung schicken trotz AU.

    Siehe BSG Urteil:

    ALG-II-Empfänger muss auch krank zum Amt - trotz Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung - BSG B 4 AS 27/10 R

    Was ist in Coronazeiten besser, mit dem öffentlich Nahverkehr durch die Gegend

    fahren, oder ein Telefontermin.

    Gruß

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