Vereinfachter ALG II Antrag unzureichend für schnelle Hilfe

  • Hallo! Ich habe vor einer Woche meinen vereinfachten ALG-II-Antrag für mich als Einzelperson digital auf dem dazu zuständigen JobCenter-Portal hochgeladen. Es ist dies das erste Mal, dass ich einen Antrag für ALG-II gestellt habe.

    Zu diesem vereinfachten und vollständig ausgefüllten Antrag habe ich meine Kontoauszüge der letzten vier Monate hochgeladen sowie einen Nachweis zu meiner Krankenversicherung, meinen Mietvertrag und meinen aktuellen Rentenbescheid.

    Nun soll ich aber weitere Anlagen einreichen wie Einkommensnachweise der letzten drei Monate und Dokumente zu meinem Beschäftigungsverhältnis und noch zig weitere Anlagen zu meinem Vermögen, zu meiner Arbeit und was weiß ich nicht noch alles.

    Ich bin bei dem vereinfachten ALG-II-Antrag davon ausgegangen, dass dieser zunächst reicht, um sofort Hilfe zu erhalten.

    Ich habe aktuell nicht mehr genügend Geld zum Kauf von Lebensmitteln, mit der Miete stehe ich seit zwei Monaten im Rückstand und ich erhalte keine Hilfe vom JobCenter.

    Warum heißt es vereinfachter Antrag, wenn ich dann trotzdem sofort danach zig weitere Nachweise einreichen muss, ohne die es keine Hilfe gibt? Die Bearbeitung kann sich ja Wochen hinziehen. Das JobCenter sagt, ich bekomme nur aufgrund der Einreichung meines vereinfachten Antrags plus meiner bisher eingereichten Dokumente keinerlei Leistungen.

    Ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten? Einen Ablehnungsbescheid habe ich nämlich bisher nicht vom JobCenter, nur die schriftliche Aufforderung, ich solle weitere Nachweise einreichen, da der vereinfachte Antrag nicht zum Bezug von Leistungen berechtigt.

    Ich brauche schnelle Hilfe in meiner Notlage. Was ist nun zu tun?

  • Mach deine Notlage deutlich und bitte um vorläufige Bewilligung.

    Ansonsten ist es doch logisch, dass Nachweise zum Job notwendig sind. Die Coronaregeln bedeuten ja nicht, dass jetzt jeder ALG2 bekommt, weil er es beantragt hat. Hilfebedürftigkeit muss nunmal geprüft werden.

    Die Mietrückstände von 2 Monaten mögen belastend sein, aber du hast den Antrag gerade mal vor einer Woche gestellt! Ich weiß nicht, was du dir an Bearbeitungszeit vorgestellt hast, aber mit 2 bis 3 Wochen solltest du schon rechnen und du hättest ja wahrscheinlich auch den Antrag schon früher stellen können, wenn du seit 2 Monaten finanzielle Schwierigkeiten hast.

    Was hat es mit der Rente auf sich? Was ist das für eine Rente und wie hoch? Und was ist mit dem Job? Ist das nur ein Nebenjob? Wie hast du bis vor 2 Monaten Lebensunterhalt und Miete finanziert?

    Ein Anwalt dürfte in der jetzigen Situation wenig nutzen, was soll er denn machen, wenn die Unterlagen tatsächlich notwendig sind? Und wie willst du ihn bezahlen? Beratungshilfe gibt es wahrscheinlich nicht, der Rechtspfleger wird dir sagen "Dann reichen Sie die Unterlagen ein."

  • Du sabotierst Dich gerade selbst.

    Das ist erstaunlich häufig in der Situation. Ich kann Dir als Hilfestellung deshalb anbieten, Dir Dein Verhalten mal zu spiegeln:

    Verantwortlich für Deine Situation bist erst einmal Du. Wenn Du 2 Monate mit der Miete im Rückstand bist, dann hättest Du Dich vor weit mehr als 2 Monaten darum kümmern müssen. Statt dessen hast Du Dutzende Tage unnötig vertrödelt.

    Nun, wo Du in zeitlicher Hinsicht den Karren an die Wand gefahren und Dich nicht ums Nötige gekümmert hast, schiebst Du aus Panik die Schuld auf die anderen und baust Unsinn.

    Realität: Auch die Behörde braucht Zeit und ein paar Wochen sind völlig normal. Die meiste Zeit verbringt das Jobcenter bei den meisten Bewilligungen übrigens damit, darauf zu warten, dass die Antragsteller die Unterlagen liefern.

    Falls Du die Mitarbeiter in der Behörde mit Deinem eigenen Standard messen möchtest, dürften sie eigentlich zusätzlich auch noch ein paar Monate rumtrödeln. Wenn Du Dich schon nicht um Deine Angelegenheiten über Monate gekümmert hast - wieso sollten Wildfremde nun plötzlich in Stunden oder Tagen springen?

    Schau Dir Deine Situation einmal an:

    Auf der einen Seite argumentierst Du mit "Ich verliere meine Wohnung und leide Hunger!, wie kann das böse Jobcenter bloß vor mir verlangen, überhaupt auch nur noch einen Finger zu rühren?".

    Die sachliche Antwort darauf lautet: Falls Du Deine eigene Geschichte wirklich glaubst, leidest und es so eilig ist....wieso lieferst Du die angeforderten Unterlagen nicht so schnell wie möglich und bist dafür seitdem Tag und Nacht aktiv?

    Jeder, der daneben steht und es zielorientiert betrachtet, wird Dich fragen: "Wenn´s wirklich so dringend wäre, wieso hast Du dann Zeit für Rumchatten in Foren, Diskutieren, tagelanges Warten und offensichtlich auch noch genug Zeit, als das Du ernsthaft über das Einschalten eines Anwalts nachdenkst (was Tage und Wochen dauern wird)?

    Das ist kein sinnvolles Verhalten, wenn Du wirklich davon ausgehst, dass Deine Angelegenheit so eilig ist. Statt dessen verschwendest Du hier nur Zeit mit Selbstblockade.

    Fazit:

    Mach das Sinnvolle: Trödel nicht rum und schlampe nicht. Hol Dir alle Belege, die Du beschaffen oder selbst erstellen kannst sofort und reich sie ein. Falls Du irgend etwas nicht beschaffen kannst, schreibt eine Nachricht, dass und warum Du das nicht kannst. Bitte dringlich um eine vorläufige Bewilligung. Häng Dich dann zusätzlich ans Telefon und telefoniere mit der Behörde zu Deinem Fall und erkläre die Situation sachlich und ohne Übertreibung.

    Darüber hinaus kannst Du z.B. noch über das Folgende nachdenken:

    - Hast Du mit Deinem Vermieter bereits geredet, die Situation geklärt und einen Aufschub ausgehandelt?

    - Hast Du alle Möglichkeiten genutzt, vorübergehend Geld zu leihen? "Ich habe kein Geld zum Essen, es ist so eilig" ist für die meisten Leute, die zum ersten Mal einen Antrag beim Jobcenter stellen, nur manipulatives Geschwätz. Wenn es hart auf hart geht, reicht ein Hunderter einen Monat für Nahrungsmittel - auch wenns dann z.B. Tee, Müsli, Milch und Nudeln mit Tomatensauce sein mögen. Nur die allerwenigsten Leute haben Niemanden, der in so einer Situation nicht mal den besagten Hunderter oder einen Fresskorb rüberreicht.

    - Hast Du bereits Deine Ausgaben runtergefahren und mit allen Unternehmen, denen Du monatlich Geld schuldest, Kontakt aufgenommen, Verträge gekündigt wo möglich, etc?

    - Hast Du geschaut, was es vor Ort an sozialer Unterstützung gibt? Sei es Beratung, sei es Essen etc. Fast überall finden sich zusätzlich zur Behörde auch noch andere Helfer.

  • Verantwortlich für Deine Situation bist erst einmal Du. Wenn Du 2 Monate mit der Miete im Rückstand bist, dann hättest Du Dich vor weit mehr als 2 Monaten darum kümmern müssen. Statt dessen hast Du Dutzende Tage unnötig vertrödelt.


    Nun ja, vertrödelt nicht unbedingt, ich habe halt versucht, an Jobs heranszukommen, hauptsächlich über diverse Anzeigenportale wie z. B. XXXXX

    Es war und ist mir unangenehm, bei einer Behörde um Unterstützung zu bitten, normalerweise habe ich es bisher immer geschafft, irgendeinen Job zu ergattern. Diesmal hat es über einen längeren Zeitraum nicht geklappt.

    Vermieter ist informiert über meinen Erstantrag beim JobCenter und zeigt Verständnis für meine Notlage.

    Ich möchte mich letztlich grundsätzlich erst einmal bedanken für alle weiteren Antworten auf meinen Beitrag. Ich bin angenehm überrascht über die äußerst umfangreichen, detaillierten und konstruktiven Stellungnahmen. Ich werde in den nächsten Tagen dazu noch einmal näher darauf eingehen.

    Viele Grüße in die Runde!

  • Kurze Zwischenmeldung zur Bearbeitung meines Erstantrags: ich hatte am Dienstag ein Telefonat geführt mit einem Sachbearbeiter des für mich zuständigen JobCenters wegen des Bearbeitungsstands meines vereinfachten Antrags für Arbeitslosengeld II und erhielt zur Antwort, die Bearbeitung bis zur Entscheidungsreife könne sich noch Monate hinziehen.

    Aufgrund dieser Rückmeldung habe ich dann am Mittwoch persönlich am Sozialgericht einen Antrag auf Rechtsberatung eingereicht und diesen nach einem einstündigen Gespräch mit der Rechtspflegerin bewilligt bekommen.

    Die vom JobCenter zusätzlich geforderten Dokumente hatte ich zwischenzeitlich nachgereicht. Wenn mir dann in einem Telefonat eröffnet wird, ich müsste mich noch einige Monate lang gedulden, sehe ich mich berechtigt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

  • Was soll bitte ein Antrag auf Rechtsberatung sein? Wenn du Beratungshilfe meinst, solltest du deine Story überdenken, da es das beim Sozialgericht gar nicht gibt. Dort gibt es auch keine Rechtspfleger, sondern Urkundsbeamte.

    Das macht also das Märchen von "noch Monate" nicht glaubwürdiger. Es gibt Zielvorgaben, die jedes JC erfüllen muss und eine davon ist eine abschließende Bearbeitung eines Antrags innerhalb 2 Wochen nach Vollständigkeit.

  • Hallo!

    Ergänzend zum Thema Informationen zur Beratungs- und Prozesskostehilfe.

    Zuständig das Beratungshilfegesetz (BerHG)

    Informationen zu dem Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der

    Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe

    Ein Beratungshilfeschein wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

    Über den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe entscheidet

    der Rechtspfleger.

    Zuständig für Klage beim Sozialgericht das Sozialgerichtsgesetz (SGG)

    § 4 Bei jedem Gericht wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen

    Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird.

    Gruß

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