Hallo! Ich habe vor einer Woche meinen vereinfachten ALG-II-Antrag für mich als Einzelperson digital auf dem dazu zuständigen JobCenter-Portal hochgeladen. Es ist dies das erste Mal, dass ich einen Antrag für ALG-II gestellt habe.
Zu diesem vereinfachten und vollständig ausgefüllten Antrag habe ich meine Kontoauszüge der letzten vier Monate hochgeladen sowie einen Nachweis zu meiner Krankenversicherung, meinen Mietvertrag und meinen aktuellen Rentenbescheid.
Nun soll ich aber weitere Anlagen einreichen wie Einkommensnachweise der letzten drei Monate und Dokumente zu meinem Beschäftigungsverhältnis und noch zig weitere Anlagen zu meinem Vermögen, zu meiner Arbeit und was weiß ich nicht noch alles.
Ich bin bei dem vereinfachten ALG-II-Antrag davon ausgegangen, dass dieser zunächst reicht, um sofort Hilfe zu erhalten.
Ich habe aktuell nicht mehr genügend Geld zum Kauf von Lebensmitteln, mit der Miete stehe ich seit zwei Monaten im Rückstand und ich erhalte keine Hilfe vom JobCenter.
Warum heißt es vereinfachter Antrag, wenn ich dann trotzdem sofort danach zig weitere Nachweise einreichen muss, ohne die es keine Hilfe gibt? Die Bearbeitung kann sich ja Wochen hinziehen. Das JobCenter sagt, ich bekomme nur aufgrund der Einreichung meines vereinfachten Antrags plus meiner bisher eingereichten Dokumente keinerlei Leistungen.
Ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten? Einen Ablehnungsbescheid habe ich nämlich bisher nicht vom JobCenter, nur die schriftliche Aufforderung, ich solle weitere Nachweise einreichen, da der vereinfachte Antrag nicht zum Bezug von Leistungen berechtigt.
Ich brauche schnelle Hilfe in meiner Notlage. Was ist nun zu tun?