Guten Tag an alle,
bin neu hier und habe folgende dringende Frage. Ich bin umgezogen und beziehe jetzt ein kleines Zimmer zur Untermiete.
Habe vorher noch keinen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Was kann (darf) ich angeben? Da ich als Untermieter
Küche und Bad nutzen kann ist meine Frage wie ich z.B. Waschmaschine/Herd begründen kann, oder wird das nicht hinterfragt?
Ich sehe die jetzige Untermiete nur als Zwischenlösung Langfristig werde ich dort nicht wohnen. Kann ich diese E-Geräte sozusagen auf Vorrat anschaffen?
Ist ein Kontrollbesuch bei Erstaustattung die Regel oder eher die Ausnahme in Corona Zeiten?
Danke im voraus