Anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze pro Jahr

  • Hallo, ich bin neu auf dem Forum und erhalte xxxxxxxx 2 Mal pro Jahr zwischen 500-600 Euro für meine frühere Tätigkeit als Autor. Der Gesamtbetrag ist also genau so hoch wie die anrechnungfreie Pauschale von 100 Euro pro Monat. Erkennt das Jobcenter das so an und ich kann die Beträge vollumfänglich behalten oder beharren sie auf den Betrag pro Monat unabhängig von dem des Gesamtjahres? Habt besten Dank für eine Antwort. Gruß, Koinonia

    Firmennamen unerwünscht und bitte Forumsregeln beachten

  • Die Zahlungen werden als Einmalzahlungen betrachtet und im Monat des Zuflusses berücksichtigt. Nur, wenn mit der Einmalzahlung kein ALG2 Anspruch bestünde, wird die Zahlung auf 6 Monate verteilt. Ein Freibetrag für Erwerbstätigkeit wird wahrscheinlich nicht berücksichtigt, da für Sinn und Zweck des, Freibetrags der Anreiz sein soll, die Tätigkeit weiter auszuüben. Was bei dir ja der Fall ist.

  • Hallo!

    Ergänzend zum Geschriebenen:

    Gruß

  • Die Zahlung beträgt € 441,29. Damit würde dann nicht der volle Leistungsanspruch entfallen,

    so dass hier nicht auf 6 Monate verrechnet werden kann. Sehe ich das richtig? Gruß

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