Hallo liebe Community,
kurz zur Erklärung:
von August 2019 bis Januar 2021 habe ich an einer Umschulung teilgenommen (ALG 1). Die Umschulung wurde seitens der Agentur im Januar 2021 abgebrochen (längere Krankheitsphase meinerseits).
Im Februar 2021 habe ich dann ALG 2 beantragt, da ALG 1 nicht weitergezahlt wurde. Ich verfüge über Vermögen, was aber nach Def.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) infolge der COVID-19-Pandemie Sozialschutz-Pakete Stand 18. März 20
nicht erheblich ist, also unter 60.000 Euro.
Mein erster Antrag wurde bis 31.07.2021 bewilligt.
Jetzt habe ich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt (mein Vermögen hat sich nicht erhöht, sondern noch verringert), dieser wurde mir allerdings nun abgelehnt, mit der Begründung das ich über verwertbares Vermögen verfüge welches über dem Freibetrag von 6600 Euro liegt. Laut dem FAQ des BMAS wird die Vermögensprüfung doch bis zum 31.12.2021 ausgesetzt und selbst wenn diese wie in meinem Fall durchgeführt wurde, müsste dann nicht die Grenze von 60.000 Euro berücksichtigt werden?
Ist der Ablehnungsbescheid euerer Meinung nach anfechtbar, bzw. hat jemand gleiche Erfahrung gemacht und dem Widerspruch wurde stattgegeben?
Vielen Dank für eure Unterstützung