ALG I Sperre - ALG II Antrag - Bedarfsgemeinschaft - Freundin in der Ausbildung und Fragen

  • Hi Leute,

    ich zerbreche mir hier den Kopf und habe echt schlaflose Nächte und hoffe einfach mal das mir jemand helfen kann bei meinen Fragen.

    Da ich jetzt aufgrund einer Sperre von ALG 1 einen Antrag auf ALG 2 stellen muss, stell sich mir die Frage was alles angerechnet wird und ob man sagen kann wie hoch die Auszahlung sein wird.

    Folgende Lebensumstände sind gegeben:
    Ich, zur Zeit arbeitssuchend (gekündigt zum 15.07.2021) wohne seit ca 3 Jahren mit meiner Freundin, die sich aktuell in einer Ausbildung befiindet, in einer gemeinsamen Wohnung.

    Einkommen meiner Freundin:

    -Brutto 1303€ Netto 1034€

    Mein Einkommen:

    -Nebenjob 165€

    Ausgaben

    -Kaltmiete 380 € / Betriebskosten 140€ / Heizung 60€

    Wir haben keine gemeinsamen Kinder bzw generell keine Kinder, alle kosten (Miete, Strom etc.) wird alles /2 geteilt.

    Der ALG 2 Rechner spuckt mir ein Ergebnis iHv. 708€ aus.

    Von folgendes im einzelnen aufgelistet ist:

    Regelleistung 401€

    Regelleistung des Partners 401€

    Bedarf Nebenkosten Miete Nebenkosten Heizung 600€

    Bedarf pro Monat 1402€

    anrechenbare Einküfte 694€

    Freibetrag 280€

    ALG2 708€

    Ich freue mich auf eure Nachrichten !

  • 380 Euro + 140 + 60 sind bei mir 580 Euro Gesamtmiete. P

    Und wie kommst du auf 694 Euro Einkünfte? Deine Freundin hat 310 Euro Freibetrag, also sind das schon allein 724 Euro anrechenbares Einkommen von ihr. Du hast 113 Euro Freibetrag, also 52 Euro anrechenbares Einkommen.

    Außerdem wirst du ja im Juli noch Lohn bekommen. Ggf. auch noch im August, wenn der Lohn im Folgemonat gezahlt wird. Das wird auch noch angerechnet.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe da eine Frage bzgl. meins Erstantrags auf Hartz 4.

    Folgende Situation:

    Ich habe einen Bewillungsbescheid bekommen, indem steht das ich für die Monate Juli + August keine Leistungen bekommen werde da ein EInkommenszufluss besteht.

    Mein Arbeitsverhältniss hat am 15.07.2021 geendet und ich habe unverzüglich einen Antrag auf ALG 1 u. ALG 2 gestellt da mir eine 12 Wöchige Sperre des ALG 1 droht.

    Nun wollte das Jobcenter meine letzten 3 Abrechnungen und Kontoauszüge sehen.

    Auf diesen ist ersichtlich das der letzte eingegangene Lohn meines AG ein Betrag iHv. 117,58.- war und das ganze am 29.07.2021. Davor die letzte Zahlung war iHv. 1724.- am 29.06.2021.

    Nun steht aber in dem Bescheid vom Jobcenter das ich für den Monat Juli ein Erwerbseinkommen iHv. 1724.- gehabt haben soll.

    Wie soll ich das nun verstehen? Wird mir für den Monat Juli das Einkommen vom Juni berechnet? Dürfen die das? Zählt der Lohn aus Juni nicht als Vermögen da ich meinen Antrag erst im Juli gestellt habe?

    Zudem kommt das man mir ebenfalls für den Monat August, sprich vom 01.08.2021 bis zum 31.08.2021 ein Erwerbseinkommen iHv. 850.- berechnet hat, obwohl ich in diesem Monat Arbeitslos bin und keinerlei Einkommen habe, wie kommt diese Rechnung zustande?

    Dann steht für die Berechnung des Monats September, sprich vom 01.09.2021 bis 31.09.2021 folgendes als Berechnung:

    Gesamteinkommen, da ich mir meiner Freundin zusammen wohne, 900.-

    Mein Bedarf

    -Regelbedarf 401.-

    Unterkuntskostenanteil 290.-

    -------------------------------------------

    Summe Bedarf 691.-


    Sanktionen 120,30

    Summe angerechnete Einkünfte 0,00

    -einzusetzender Anteil vom Gesamteinkommen (45,23%) 407,09.-

    Zwsichensumme 163,21.-

    für den Monat bekomme ich mit der Summe meiner Freundin (198,09.-) einen Betrag iHv. 361,70.-

    Was ist denn mit meiner Miete und wo sind in der Berechnung meine 401.- Regelbedarf hin?

    Ich verstehe generell die ganzen Berechnungen meines Antrages einfach 0. Am liebsten würde ich den gesamten Antrag hier hochladen um mir das ganze erklären zu lassen.

    Dazu kommt ebenfalls eine Sanktion nach Paragraph 31 Abs.2 Nr.3 SGB 2.

    Was hat das alles zu bedeuten? Ist das alles so rechtens?

    Ich sitze jetzt die Monate Juli, August und September ohne Einkommen

  • Arbeitet deine Freundin? Wenn ja, was verdient sie? Wenn du den halben Juli noch gearbeitet hast, wieso ist der Lohn so niedrig, wenn er für den vollen Monat über 1700 Euro beträgt?

    Stell mal bitte die Berechnungsbögen für Juli bis September ein. Als PDF und anonymisiert.

  • Meine Freundin arbeitet aber verdient in der Ausbildung ''nur'' 1334 Brutto im Monat.

    Der Lohn ist so niedrig, da mir Minusstunden sowie zuviel genommener Urlaub berechnet wurden.

    Und anonymisiert bedeutet alle Personenbezogenen Daten schwärzen?

  • Der Nebenjob ist längst gekündigt und dies ist eine anderes Thema, daher dachte ich mache ich einen neuen Thread auf.

    Kann ich Dir die PDF einmal als PN zukommen lassen oder soll ich sie hier hochladen?

    Bitte keine Vollzitate

  • Der andere Thread ist gerade mal einen halben Monat alt und dort führst du den Nebenjob noch an. Was also soll "längst gekündigt" bitte bedeuten?

    Außerdem ist er sehr wohl genau zu dem gleichen Thema!

    Juli und August stimmen nicht, wenn der Lohn tatsächlich so zugeflossen ist, wie du geschrieben hast. Da musst du in Widerspruch gehen.

    Der September ist vollkommen korrekt. Bei dir ist kein Einkommen mehr angerechnet, nur noch das deiner Freundin, das für einen Großteil eures Bedarfs reicht, so dass es eben nur noch die 360 Euro Aufstockung gibt.

  • Das heißt ich schlimmsten Fall wird der Betrag aus September auch der selbe für Juli und August sein?

    Das bedeutet wiederrum das wir unsere Miete den Einkauf etc. pp alles aus dem Einkommen meiner Freundin begleichen müssen?

    Und längst gekündigt bedeutet, das ich diesen Minijob gekündigt habe und nicht mehr antrete.

    Bitte keine Vollzitate

  • Mitte Juli hattest du ihn offenbar noch. Zu wann hast du gekündigt und wann war da der letzte Lohnzufluss?

    Und ja: mehr als im September wird es nicht. Lohn der Freundin + 360 Euro ALG2, also ca. 1400 Euro. Nach Abzug von Miete und Strom (schätzungsweise ca. 650 Euro) bleiben euch noch 750 Euro. Was stimmt damit nicht, wenn man bedenkt, dass u auch eine Sanktion bekommen hast, die man natürlich auch merken sollte?

  • der letzte Zufluss war glaube ich im März oder April, somit auch auf den Kontoauszügen der letzten 3 Monate nicht vermerkt.
    Habe den vor ca 2 Wochen gekündigt und somit auch erst gar nicht beim Jobcenter angegeben.

    Bitte keine Vollzitate

  • Das vermag mich angesichts dessen

    Mein Einkommen:


    -Nebenjob 165€

    irgendwie nicht überzeugen. Das hast du am 15.7. geschrieben. Es gibt keinen Grund, das zu schreiben, wenn man seit Monaten dieses Einkommen nicht mehr hat. Sorry. Wenn es den Job noch gibt, findet das JC das über den Datenabgleich raus. Und dann wird es ungemütlich für dich.

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