ALG II Antrag - Muss wieder zu Hause einziehen und Fragen

  • Hallo,

    ich bin über 25 Jahre alt, habe kein Einkommen und kein Girokonto. Nun muss ich wieder bei meiner Mutter einziehen. Sie bezieht aktuell Hartz4.

    Muss ich nun einen Neuantrag für mich stellen, oder muss sie einen Änderungsantrag stellen, da wir ja dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Ich habe schließlich keinen Mietvertrag, ich ziehe nur eben ein.

    Hoffe mir kann jemand helfen!

  • Über 25 bildet ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Wenn es dasselbe Jobcenter ist, musst du keinen neuen Antrag stellen. Da reicht eine Veränderungsmitteilung, mit dem du den Umzug meldest + Kopie Mietvertrag der Mutter, weil die halbe Miete dann bei dir berücksichtigt wird. Deine Mutter muss deinen Einzug ebenfalls melden, da die Hälfte der Miete bei ihr wegfällt.

  • Danke für die Antwort! Das mit der Haushaltsgemeinschaft wusste ich nicht, das hilft mir schon. Allerdings kann ich keine Veränderungsmitteilung einreichen, da ich aktuell noch gar keine Leistungen beziehe. Muss ich also einen ganz normalen Erstantrag stellen?

  • Hallo, ich habe eine Frage:

    Ich musste eine Änderung in meinem Hartz4 angeben. Diese Änderung ist noch nicht bearbeitet worden und dauert wohl auch noch etwas. Bekomme ich zum nächsten 1. trotzdem mein aktuell bewilligtes Geld überwiesen? Oder wird das vorübergehend eingefroren wird bis die Bearbeitung durch ist? Ich muss ja auch Miete zahlen rechtzeitig, darum mache ich mir Sorgen.

    Danke falls das jemand weiß!

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  • Wenn du angeben würdest, was das für eine ominöse Änderung ist, könnte man das vielleicht beantworten. Es ist ein Unterschied, ob die Änderung die Anzeige des Gewinns von 1,44 Millionen im Lotto darstellt, oder, dass deine Miete sich um 10 Euro im Monat erhöht hat...

  • Tatsächlich hat sich die Miete erhöht. Und zwar im Rahmen dessen, was das Amt zahlen würde.

    Das macht jetzt meine Situation nicht klarer, das beantwortet auch nicht meine Frage. Wird eine

    bewilligte Leistung vom Amt ordnungsgemäß gezahlt, auch wenn im Hintergrund eine

    nachträgliche Änderung in der Bearbeitung liegt?

    Bitte sachlich bleiben, denn die Änderung konnte bis zur Antwort

    nicht nachvollzogen werden.

  • Hallo!

    Zur Erinnerung, je präziser die Informationen, um so besser die Hilfestellung.

    Ich musste eine Änderung in meinem Hartz4 angeben. Diese Änderung ist noch nicht bearbeitet worden und dauert wohl auch noch etwas.

    :?::?::?: Reichte nicht aus! Änderung der Miete = Mieterhöhung hätte ausgereicht.

    Gruß

  • Noch einmal ausführlicher alle Daten:

    Ich, ü25, ohne Einkommen, zog vor Kurzem wieder bei meiner Mutter ein.
    Mein Neuantrag wurde gestellt und bewilligt.

    Der Änderungsantrag meiner Mutter wurde bestätigt.

    NUN: plötzliche Mieterhöhung

    ALSO: Mutti und ich haben beide einen Änderungsantrag stellen müssen

    DIE FRAGE:

    Kann mit einer ordnungsgemäßen Zahlung der aktuell bewilligten Leistungen zum 1. des nächsten Monats gerechnet werden, auch wenn die Änderungsanträge bezüglich der Mieterhöhung zu dem Zeitpunkt noch nicht durch die Bearbeitung durch sind? Oder werden meine Mutter und ich zum nächsten 1. keine Leistungen erhalten? Unser Vermieter ist sehr streng, daher befürchten wir im schlimmsten Falle Obdachlosigkeit.

    Ich bitte erneut um Antwort.

  • Hallo!

    Ergänzung zur Mieterhöhung!

    NUN: plötzliche Mieterhöhung

    Eine Mietererhöhung ist so plötzlich nicht möglich:

    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    Daraus folgt, dass die Mieterhöhung irgendwann innerhalb der letzten 2-3 Monate

    zugegangen sein muss vom Vermieter. Es ist nicht möglich, dass der Vermieter

    von jetzt auf gleich eine höhere Mieter verlangen kann, denn es gibt Fristen.

    Wann kam das Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter?

    Unser Vermieter ist sehr streng, daher befürchten wir im schlimmsten Falle Obdachlosigkeit.

    Auch dieser Vermieter kann nur unter Beachtung von Fristen (BGB) die Miete

    erhöhen und hat sich an Gesetze zu halten. Im Übrigen ergibt sich bei ordnungsgemäßer

    sonstiger Mietzahlung zunächst mal kein Grund für eine Kündigung seitens des Vermieters.

    Kann mit einer ordnungsgemäßen Zahlung der aktuell bewilligten Leistungen zum 1. des nächsten Monats gerechnet werden, auch wenn die Änderungsanträge bezüglich der Mieterhöhung zu dem Zeitpunkt noch nicht durch die Bearbeitung durch sind?

    Da keine Fristen bekannt, bitte beide mit dem Jobcenter Kontakt aufnehmen

    und einfach nach den Stand der Bearbeitung fragen.

    Gruß

  • Lange Rede, kurzer Sinn: Das ALG2 wird bei solchen Änderungen gezahlt, ob nun bereits mit berücksichtigter Änderung oder ohne. Hier gibt es keinen Grund für eine Leistungseinstellung.

    Ob die Mieterhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird das JC sicher prüfen.

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