Folgendes:
Mein Fallmanager und ich haben uns darauf geeinigt, dass ich Grundsicherung beantrage, da ich dem Arbeitsmarkt seit Beginn der Pandemie (aber auch grundsätzlich durch psy. Beeinträchtigungen) nicht zur Verfügung stehe. Erwerbsminderungsrente kommt übrigens nicht in Frage (Antrag im Widerruf wurde bereits abgelehnt).
Nun hat der ärztliche Dienst mir aber in die Suppe gespuckt, indem in der dortigen Begründung steht: "eingeschränkte Leistungsfähigkeit: voraussichtlich über 6 Monate aber nicht auf Dauer". Hierauf hat sich die Grundsicherung bezogen, und mich nicht übernommen.
Dies ist nun auch schon 6 Monate her.
Daher will mein Fallmanger mich jetzt wieder als Leistungsfähig behandeln bzw. konkret in eine Maßnahme stecken.
Ich werde aber definitiv nirgends hingehen/ hinfahren und mich unter Leute begeben. Siehe "Delta-Welle". Kann ich dies nicht damit begründet ablehnen? Man darf mich doch nicht mutmaßlich gefährden - also in Präsenz schicken! Was anderes wäre es natürlich, wenn es komplet digital liefe. Ich lasse mich übrigens nicht impfen - was übrigens ja auch kein Allheilmittel ist, so dass ich dann völlig befreit in die Maßnahme ginge. Denn die Angst bliebe trotzdem. Ich bin eh Soziophobisch und habe Angst vor Krankheiten. Jetzt alles mal 100.
Um wieder als Leistungsfähig behandelt zu werden, sagte mein Fallmanager, helfe nur ein Attest auf "nicht Leistungsfähig". Das zu bekommen, wird aber vermutlich dauern, da ich leider seit vielen Jahren nicht mehr in psychiatrischer Behandlung bin.
Was ratet ihr mir, wie soll ich mich Verhalten?
Vielen Dank!