Bedarfsgemeinschaft und ALG II Antrag

  • Hallo zusammen

    Meine Partnerin leben in einer Wohnung zusammen.

    Sie geht arbeiten,ich beziehe AG1 und werd wohl bald in Harz4 abrutschen.Meine Frage ist würd ich auch Harz4 bekommen wenn meine Freundin arbeiten geht.Wie muss ich meinen Antrag ausfüllen damit ich auch etwas Harz4 Geld bekomme.

    Hoffe jemand hat eine Antwort darauf

    Liebe Grüße Oliver M.

  • Hallo!

    seine Partnerin als Mitbewohner eintragen und nicht als Partner in einer ehe ähnlichen gemeinschaft

    Dagegen spricht: § 7 (3) Abs. 3c SGB II und es besteht eine Bedarfsgemeinschaft nach

    einem Jahr zusammenleben. Deshalb ist die Partnerin auch als Solche einzutragen.

    Der ALG II Antrag sollte im eigenen Interesse ordnungsgemäß ausgefüllt werden.

    § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften Das könnte bei falschen Angaben passieren.

    Gruß

  • sollte man im Antrag auf Harz4 seine Partnerin als Mitbewohner eintragen und nicht als Partner in einer ehe ähnlichen gemeinschaft

    Konkret lautet dann die Frage doch: sollich wahrheitsgemäße Angaben machen oder lügen? Oder: soll ich betrügen?

    Was möchtest du denn darauf für eine Antwort hören?

    Wie sowas enden kann, kannst du gern hier nachlesen:

    Zu einer Bewährungsstrafe ist eine 49-jährige Frau aus Kassel verurteilt worden, die sich unberechtigt Hartz-IV-Leistungen auszahlen ließ.

    Der Frau wurde der unberechtigte Bezug von Leistungen in Höhe von 30.000 Euro vorgeworfen. Zu der Summe kommen noch die unberechtigt gezahlten Beiträge für die Renten- und die Krankenversicherung.

    Die Frau hat nach Überzeugung des Gerichts ihren gleichaltrigen Lebensgefährten gegenüber dem Amt verschwiegen.

  • sollte man im Antrag auf Harz4 seine Partnerin als Mitbewohner eintragen und nicht als Partner in einer ehe ähnlichen gemeinschaft

    Wenn das nicht stimmt, ist es schlicht Sozialleistungsbetrug.

    Falls es nur darum geht, den Staat über den Tisch zu ziehen: In dem Bereich fliegt es Dir sehr schnell um die Ohren.

    Such Dir falls möglich einen Nebenjob zur Überbrückung während Du weiter auf der Suche nach einer Hauptbeschäftigung bleibst. Da hast Du mehr davon.

  • Welche Tipps denn genau? Dass Menschen in Wohngemeinschaften, die länger als ein Jahr zusammen leben, das auch als WG angeben sollen? Was wäre daran falsch, es gibt ja nunmal Wohngemeinschaften, die länger als ein Jahr bestehen. Aber die nennen sich nicht gegenseitig "Partner".

    Dann gib doch bitte Butter bei die Fische: wie lange lebt ihr zusammen? Wirtschaftet ihr gemeinsam, kocht zusammen, gestaltet zusammen Freizeit, fahrt zusammen in den Urlaub, gemeinsamer Freundeskreis, unterstützt euch gegenseitig, teilt Tisch und Bett, worauf dein "meine Partnerin" hindeutet oder seid ihr nur eine Wohngemeinschaft mit "Extras"?

  • Hallo!

    In diesem Thema fehlen alle Informationen, die eine Beurteilung des tatsächlichen

    Sachverhalts ermöglichen würden. Da dieses Forum keinen eventuell geplanten

    Sozialbetrug unterstützt, gerne erneut:

    Dagegen spricht: § 7 (3) Abs. 3c SGB II und es besteht eine Bedarfsgemeinschaft nach

    einem Jahr zusammenleben. Deshalb ist die Partnerin auch als Solche einzutragen.

    Der ALG II Antrag sollte im eigenen Interesse ordnungsgemäß ausgefüllt werden.

    § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften Das könnte bei falschen Angaben passieren.

    Abschließend noch dazu etwas:

    dann kann ich nicht verstehen warum dann solche tipps gibt zum ausfüllen des erstantrags

    Falsch, inzwischen die Angabe überprüft. Auch an dieser Stelle steht das so nicht.

    Denn dieses Forum samt Hauptseite leistet keine Unterstützung zum Betrug.

    Gruß

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