Leistung meines Sohnes - ALG II Antrag - Kontoauszüge und Fragen

  • Ich versuche schnell & Kurz alles zusammenzufassen, obwohl die Situation Komplex ist!
    - Ich führe mit meinen Sohne seit 2016 eine temporäre BG, war 3 Mail gegen Jobcenter beim Sozialgericht und Recht bekommen.

    - Das Familiengericht hat Besuchszeiten meines Sohnes gemeinsam mit und und JA entschieden.
    - Mein Sohn kommt fast jedes Wochenende von Fr-Mo (nach/zu Schule)
    - Ich bin habe nur eine Teilzeit Beschäftigung.

    - Seit 01.07.2021 erhalte ich eine Bewilligungsbescheid von JC, bedeutet ab 01.07.2021 wird das JC nur Teil der Miete zahlen aber keine Leistung mehr,
    Voraussetzung dafür ich muss einen Kindergeld Bescheid vorlegen!, sonst wird die Leistung komplett gestrichen!!
    - Mein Sohn ist bei seiner Mutter angemeldet, deswegen kann ich keinen Kindergeld Bescheid bekommen.

    -Widerspruch eingelegt.
    Meine Frage, ist das verhalten von JC und seine Forderungen richtig!?

  • Da steht nichts von temporärer Bedarfsgemeinschaft oder Wechselmodell, sondern, dass du angegeben hast, dass das Kind (ganz) bei dir wohnt.

    Wenn es ganz bei dir wohnt, wären die Unterlagen natürlich notwendig. Wenn es doch weiterhin nur eine temporäre BG ist, stell das klar.

    Das Hochgelandene ist auch kein Bewilligungsbescheid, sondern einfach nur eine Mitwirkungsaufforderung.

  • Ich den Antrag auf ALG II am 23.06.2022 beantragt und habe Heute ein Schreiben von Jobcenter, in dem verlangt das Jobcenter die Kontoauszüge von fremden Konto, das ich nie hatte!, aber ich vermute es ist von meine geschiedene Frau!, ich bin seit 2006 geschieden und habe keinen Kontakt mit meiner Ex Frau, ich weiß nur sie ist seit 15 Jahren nach Berlin umgezogen und mehr nicht.

    Meine Frage ist das Recht von Jobcenter solche Verlangen? ich habe keine Möglichkeit mich zu informieren, von wem ist das Konto? weil ich keine Adresse, keine Handynummer von Ihr habe!!!

    Ich weiß nicht was soll ich tun!?

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  • Hallo!

    Widersprüche und bitte Erklärung:

    Ich führe mit meinen Sohne seit 2016 eine temporäre BG,

    Mein Sohn ist bei seiner Mutter angemeldet,

    habe keinen Kontakt mit meiner Ex Frau, ich weiß nur sie ist seit 15 Jahren nach Berlin umgezogen und mehr nicht.

    Wie passt jetzt die Aussage, dass die Ex-Frau seit 15 Jahren ohne Adresse

    verzogen? Die Hintergründe bitte erläutern!

    Gruß

  • Danke für die Antwort,

    -ich bin geschieden seit 2006 und direkt nach der Scheidung hat sie ihre Handy gewechselt und umgezogen, ich weiß nicht wohin! Freunde haben mir erzählt, sie war 11 Jahren im Ausland und wieder in Deutschland aber wirklich ich weiß nicht wo ist sie jetzt!?

    - Mein Sohn ist von meiner zweite Ehe und wir leben auch getrennt.

    - Ich habe bis jetzt keinen Bescheid (seit ca. 10 Wochen) von Jobcenter nur Aufforderung zur Mitwirkung, Datum Heute 01.09.2022 in dem verlangt mir das Jobcenter einen Kontoauszog von einem Fremden Konto, ich habe diese IBAN nie gehabet und sicher bin ich auch nicht, ob dieses Konto meiner Ex-Frau gehört aber nur Vermutung, weil sie trägt meiner Namen.


    Es geht im Moment um eine Aufforderung zur Mitwirkung, in dem das Jobcenter von mir verlangt einen Kontoauszug von einem Fremden Konto!!, dieses Konto ist mir unbekannt! solche IBAN hatte ich nie!

  • Hallo Tamar,
    Danke für deine Antwort, aber ich frage weiter, warum soll ich meine Zeit u. Nerven investieren um eine Sache zu klären, die mir nicht gehört!?, wenn ich mit der Bank in Verbindung setzen muss, bekomme keine Antwort wegen Datenschutzverfahren, weil dieses Konto mir nicht gehört!, eigentlich sehe ich so, wenn das JC dieses Konto behauptet und vermutet mir gehört, soll das JC direkt bei BAFIN sich erkundigen nach Besitzer dieses Konto.

    Ich hatte nie eine gemeinsames Konto mir jemanden

  • Danke für deine Antwort, aber ich frage weiter, warum soll ich meine Zeit u. Nerven investieren um eine Sache zu klären, die mir nicht gehört!?,

    Weil du monatlich Geld benötigst, oder nicht? Und das kommt von diesem Amt.

    wenn ich mit der Bank in Verbindung setzen muss, bekomme keine Antwort wegen Datenschutzverfahren, weil dieses Konto mir nicht gehört!,

    Bestens. Dann gibst du diese Antwort beim Jobcenter ab und gut.

    eigentlich sehe ich so, wenn das JC dieses Konto behauptet und vermutet mir gehört,

    Da hat sich also einfach mal so ein SB überlegt "Ach, heute könnte ich ja Herrn Binrose mal schikanieren und Auskünfte zu einem imaginären Konto 1234567890 verlangen."?

    Sowas saugt sich niemand aus den Fingern. Was denkst du, wieviele Konten über Datenabgleiche schon aufgetaucht sind, von denen die Leistungsempfänger angeblich nichts wussten? Oder auch tatsächlich, weil die irgendwann mal von Mama und Papa oder Oma und Opa angelegt wurden.

    Anstatt also etwas zu behaupten, was du gar nicht wissen kannst, sehe zu, dass du die Sache klärst. Ansonsten folgt ganz schnell eine Entziehung der Leistungen.

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